Du bist nicht angemeldet.

21

Samstag, 3. Oktober 2009, 18:28

"Auch nach diesem Urteil genießt ein Städtename nach wie vor Schutz nach § 12 BGB.


Ja und?
Es ging ja nicht allgemein um den Namensschutz (den zieht wohl niemand in Zweifel) sondern um  die Nutzung im Domainnamen.
Und der ist nach dem von mir genannten Urteil anscheinend zumindest nicht eindeutig verboten,um nicht zu schreiben: erlaubt.
Tom!
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22

Samstag, 3. Oktober 2009, 18:39

http://www.spinnenwerk.net/cgi-bin/showc….asp?ThemaID=88


Nun, da steht: "Auch die Verwendung von Städtenamen in Domainnamen ist nicht gestattet."

Das hat der Richter, der das von mir zitierte Urteil gefällt hat, anscheinend vorher nicht gelesen. ;-)

Und auch in der von Dir angeführten Veröffentlichung "http://www.urteilsticker.de/index.php4?z=urteil&id=136" steht, dass der Forderung, den Gebrauch der Domain duisburg-info als Bestandteil einer Internetadresse zu unterlassen, nicht entsprochen wurde,d er Gebrauch der Domian also möglich ist.

Tom!
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willybear

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23

Samstag, 3. Oktober 2009, 20:47

Was heißt das für mich, ich habe die Domain bautzen-stadtrundgang.de auf meinen Namen registriert?

24

Samstag, 3. Oktober 2009, 23:29

verbrecher ?

@willybär ... ... mir scheint, du bist schon ein verbrecher ...... :) ... kein schwerer, aber immerhin ..... flaxt sich eins der mthrills
make tomorrow today.

25

Sonntag, 4. Oktober 2009, 02:01

Ich finde die Diskussion (nicht hier, sondern die Frage im allgemeinen) irgendwie sehr befremdlich. In einem Domainnamen ist ja noch die eine Sache aber was ist, wenn ich in meinen Pano im Info-Fenster schreibe "Sankt Nicolaus Kirche - Abc-Dorf". Das wäre nach dieser Rechtsprechung doch zumindest etwas fragwürdig, oder? Völlig wahnsinnig. Gruß, WALL*E

26

Sonntag, 4. Oktober 2009, 08:37

Was heißt das für mich, ich habe die Domain bautzen-stadtrundgang.de auf meinen Namen registriert?


ich bin kein Rechtsanwalt, aber als Laie würde ich aus dem wegen der Domain dortmund-info gefällten Urteil für die Domain bautzen-stadtrundgang ableiten, dass keine Probleme zu erwarten sind.
Tom!
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27

Sonntag, 4. Oktober 2009, 08:39

In einem Domainnamen ist ja noch die eine Sache aber was ist, wenn ich in meinen Pano im Info-Fenster schreibe "Sankt Nicolaus Kirche - Abc-Dorf". Das wäre nach dieser Rechtsprechung doch zumindest etwas fragwürdig, oder?


Die Domain stadtname-info geht vor Gericht anscheinend durch, warum sollte das bei einem Infofenster anders sein?
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28

Samstag, 22. Januar 2011, 10:47

Ist ein sehr alter Beitrag, aber weis einer was mit PanoGoogle geschehen ist? Neben den Panoseiten wäre eine Panosuchmaschine doch ganz was nettes?
mein Blog | VRpix.ch | mein Panorama Head

29

Samstag, 22. Januar 2011, 11:55

aber weis einer was mit PanoGoogle geschehen ist?


die Domain gehört anscheinend jetzt jemand anderem:

Registrant:
Lamb, Bruce
Domain name: panogoogle.com
Record created on 2011-01-10.
Database last updated on 2011-01-22 05:04:42.
knapp vorbei ist auch daneben ...

30

Sonntag, 23. Januar 2011, 09:46

www.panodigg.com funktioniert, allerdings erfolgt die Registrierung "handverlesen" um Spammer auszusortieren.