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"Auch nach diesem Urteil genießt ein Städtename nach wie vor Schutz nach § 12 BGB.
http://www.spinnenwerk.net/cgi-bin/showc….asp?ThemaID=88
Was heißt das für mich, ich habe die Domain bautzen-stadtrundgang.de auf meinen Namen registriert?
In einem Domainnamen ist ja noch die eine Sache aber was ist, wenn ich in meinen Pano im Info-Fenster schreibe "Sankt Nicolaus Kirche - Abc-Dorf". Das wäre nach dieser Rechtsprechung doch zumindest etwas fragwürdig, oder?
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