Offenbar hast du die Sticks erhalten, ja?
...Ich will vor allem die Geometrie von der Endkappe nochmal genauer ermitteln
Zitat
Dauerhafte Kunstwerke im öffentlichen Raum
Wenn jedoch das Kunstwerk dauerhaft in den öffentlichen Raum eingebracht worden ist, dann sieht die rechtliche Situation für den Fotografen wesentlich besser aus: Bei Skulpturen, Denkmälern oder anderen dauerhaft im Erscheinungsbild einer Stadt verankerten Kunstwerken ist keine Erlaubnis erforderlich, wenn Fotos des Kunstwerkes gewerblich genutzt werden sollen. Bei den Fotos muss nur darauf geachtet werden, dass die sogenannte „Straßenperspektive“ eingehalten wird. Im Urheberrecht gilt die Panoramafreiheit, die in einfachen Worten besagt, dass ich alles, was ich von einer öffentlichen Straße aus sehen kann, auch fotografieren darf. Wenn jedoch die Straßenperspektive verlassen wird, greifen wieder urheberrechtliche Regelungen.
Die Straßenperspektive wird verlassen, wenn man sich zum Beispiel auf einem Privatgelände befindet oder man die Fotos von einen hohen Kran oder Ähnlichem aus macht. Ebenso liegt keine Straßenperspektive mehr vor, wenn man das Foto aus einem Haus heraus macht, selbst wenn man die Erlaubnis des Hauseigentümers hat.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kbaerwald« (17. April 2018, 18:54) aus folgendem Grund: Ergänzende Informationen zu MiSphere Converter
… Fast noch interessanter ist die Frage: was ist gewerblich? … Der Dreh- und Angelpunkt dürfte eher das Geldverdienen mit Panos und Fotos …
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