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1

Mittwoch, 17. Oktober 2012, 20:55

Adobe Programme für VHS Teilnehmer


Frank360

Mega-User

Beiträge: 1 781

Wohnort: Bergheim bei Köln

Beruf: Panograph, Regisseur, Webdesign, App-Entwicklung

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2

Mittwoch, 17. Oktober 2012, 21:19

wow! was für Preise!

3

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 08:24

Ich glaube da steht ein VHS-Kurs an, um meinen CS4 auf CS6 zu bringen.

4

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 11:41

.. na ja ...

... eine kleine einschränkung gibt es aber ....

... in den vhs-bedingungen steht, dass du dann die programme 'nicht für gewerbliche zwecke' nutzen darfst ...

weiss
mthrills
make tomorrow today.

5

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 11:49

Da sind dann streng beim Wort genommen die Freiberufler im Vorteil ...
Herzliche Grüsse

Visual.Tom

Eine Auswahl meiner Panoramen

| Nikon D850 | 16mm Fisheye-Nikkor | Nodalpunktadapter aus Bauteilen von Novoflex, Manfrotto, RRS & Sunwayfoto | Capture One Pro + DxOPhoto Lab | Nikon Capture NX2 | PTGui Pro | Panorama Studio 3 Pro |

6

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 11:54

Da sind dann streng beim Wort genommen die Freiberufler im Vorteil ...

Warum?

Rätselt Horsty

7

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 12:02

Weil sie kein Gewerbe betreiben.
Herzliche Grüsse

Visual.Tom

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8

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 12:12

Weil sie kein Gewerbe betreiben.
Das ändert aber nichts an dieser Tatsache...

Zitat

Die Software darf
  • (a) nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

9

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 12:16

... eine kleine einschränkung gibt es aber ....

... in den vhs-bedingungen steht, dass du dann die programme 'nicht für gewerbliche zwecke' nutzen darfst ...

weiss
mthrills


Es gibt auch noch Menschen auf dem Planeten, die machen das als Hobby ;-))

10

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 12:39

Das ändert aber nichts an dieser Tatsache...

Zitat Die Software darf

(a) nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.


Die kommerzielle ist Nutzung ist in der Tat umfassender und schliesst begrifllich imho eine gewerbliche und freiberufliche Nutzung in das ausgesprochene Nutzungsverbot ein.

Mthrills hatte jedoch einen Passus zitiert, der von gewerblicher Nutzung sprach. Na ja, für die Wortklaubereien sind die Juristen zuständig. Die könnten sicherlich auch etwas zur Wirksamkeit und Zulässigkeit solcher Nutzungsbeschränkungen nach deutschem AGB-Recht sagen.
Herzliche Grüsse

Visual.Tom

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D_i_r_k

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Beruf: Luftbildfotografie, Luftbildpanoramen, Videoflüge für Film und Fernsehen, Fotograf

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11

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 13:05

Wer Freiberufler ist oder nicht legt das Finanzamz fest. Dazu gehören im Bereich der Fotografie der Pressefotograf und der Künstler (muss anerkannt werden). Sobald jemand für seine Fotografie Werbung betreibt um an Aufträge zu kommen, fällt er unter Gewerbe.

Somit sind die Angebote bezüglich VHS eigentlich nur von Privatpersonen nutzbar. Außerdem können diese Versionen nicht mittels Upgrade auf eine neuere gebracht werden.
Ist ja auch logisch. Wer damit Geld verdient, soll auch die regulären Preise bezahlen.

Desweiteren ist CS4 auf CS6 für nicht wesentlich viel mehr Geld upgradebar.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »D_i_r_k« (18. Oktober 2012, 14:56)


12

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 13:11

@Visual Tom: Das ist keine Wortklauberei, sondern ein wichtiger Hinweis für alle Panografen in Voll- oder Teilzeit und Hobbyleute mit Tendenz zur Liebhaberei , die glauben auf diese Art und Weise ein CS-Paket, welches sonst im vierstelligen Bereich angeboten wird, für ein paar Hundert Euro zu ergattern.

P.S. Vielen Dank Karotte für die Info!

soulbrother

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Beruf: Werbefotograf

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13

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 13:11

Sobald jemand für seine Fotografie Werbung betreibt um an Aufträge zu kommen, fällt er unter Gewerbe.


Ein Fotograf, der als Künstler anerkannt ist, darf also keine Werbung (z.B. für seine Werke und seinen "Stil") machen, ohne dass sein Status aberkannt wird, das wäre allerdings hart, wenn es so wäre.

D_i_r_k

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14

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 14:55

Dann hat er doch den Status Künstler.
Ist nur nicht einfach, dass Finanzamt davon zu überzeugen.
Bei dem von Dir zitierten Satz ging es um Privat oder Gewerbe.

Für die Fotografie sind verschiedene Bereiche zu unterscheiden.
- künstlerische Fotografie ist Kunst
- handwerkliche Fotografie ist keine Kunst
- Pressefotografie ist Publizistik
- Werbefotografie ist laut BSG immer (!) Kunst, auch wenn diese rein handwerklich vollzogen wird.

Es kommt also immer auf den Charakter der Leistung an und nicht auf den Status des Fotografierenden. Es geht um die Leistung die erbracht wird und um die Abgrenzung ob diese handwerklich oder künstlerisch ist.

Es gibt ja auch noch Mischformen, wenn ein Fotograf z.B. teilweise künstlerisch tätig ist, aber auch gewerblich und dann noch Kunstlersozialabgaben leisten darf, dazu dann noch Rechnungen entsprechend aufteilen muss etc.
Aber das führt hier zu weit.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »D_i_r_k« (18. Oktober 2012, 15:08)


15

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 19:25

. mmmh ...

... ist doch eh alles wurscht ...

... wenn ein panorama oder die single-shots mit einem vhs-photoshop bearbeitet wurden,
darf das end-produkt nicht verkauft werden ... das meinen die und das versteht auch jeder ...

... na ja ... fast jeder ...

... aber - das bild darf anschliessend verschenkt werden ... es geht schliesslich um die
'gewinnerzielungsabsicht', unter der die vhs-software nicht eingesetzt werden darf ....
auf ein juristisches scharmützel mit adobe würde ich es an der stelle nicht anlegen ...
oder so etwa ...

schreibt
mthrills
make tomorrow today.

D_i_r_k

Super-User

Beiträge: 361

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16

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 19:42

Och, ab und an darfst Du auch ein Bild verkaufen ohne eine Gewinnerziehlungsabsicht zu haben.
Mal angenommen mit Kamera und Software hast Du 1000,-€ im Jahr ausgegeben, nun verkaufst Du 5 Fotos für 500,-€, dann hast Du keinen Gewinn gemacht und ohne Werbung dafür auch nicht beabsichtigt.

Nun gibst Du diese Einnahmen beim Finanzamt an und ebenso die Ausgaben. Steuern musst Du dann nicht zahlen und ein Gewerbe ist es auch nicht, sondern Hobby und sogar rechtlich ist alles ok.

17

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 20:22

Da ich mich entschlossen habe mir die Creative Cloud zu geben habe ich nicht darauf geachtet wie die genauen Lizenzbedingungen sind.

In der Vergangenheit durfte man die Bildungsversionen der Adobe Software auch kommerziell nutzen. Das weiß ich mit Sicherheit.
Schade das dies nun nicht mehr möglich ist.

Die normalen Bildungsversionen sollten es aber immer noch sein. Lehrer und Dozenten dürfen sie ja einsetzen und verdienen schließlich auch ihr Geld damit.
Kennt da jemand die Details?

Grüße
Marcus

18

Freitag, 19. Oktober 2012, 03:07

Die regulären Edu-Versionen der CS6 darf man, und das kann ich mit Sicherheit sagen, kommerziell nutzen UND sie sind upgradefähig! Vielleicht gibt es bei VHS-Kursen Unterschiede.

19

Freitag, 19. Oktober 2012, 09:57

Sauber!
Der nächste Kurs steht noch nicht fest, aber ich gebe bisweilen VHS-Kurse an der VHS-Frankfurt in Sachen Fotografie!
Klasse Info. Danke dafür!
8o

Ahoi
Claudia

20

Freitag, 19. Oktober 2012, 16:27

Hallo Karotte,

besten Dank für den Tipp.

Viele Grüße Bernd

Der nächste Kurs steht noch nicht fest, aber ich gebe bisweilen VHS-Kurse an der VHS-Frankfurt in Sachen Fotografie!


Frankfurt?!?.... Schade!!