Was meint ihr, was würdet ihr tun?
Das ändert aber nichts an dem bestehenden Dingen, auch wenn die Herrschaften des Club´s Screenshots aus meinen Panoramen gemacht haben und diese an das Magazin weitergegeben haben sollten, waren diese ja so niemals gegenstand irgendwelcher Produktionen meinerseits, ergo habe ich alle Rechte auf meiner Seite (korrigiert mich wenn ich irre).
Zitat
Meine Frage bezog sich auch darauf wie ihr das so seht bzgl. der Screenshots, das sind ja im Grunde abfotografierte Bilder und da frage ich mich in wie weit das noch "mein Werk" ist.
Hallo,
viele Dank schonmal für die Antworten zu diesem Thema.
Es ist so, das es mit dem Club keine schriftliche Vereinbarung bzgl. Veröffentlichungen gibt, das war damals nicht oder noch nicht so mein Fachgebiet
Grundsätzlich nutzen die aber weiterhin alles was ich damals produziert hab, ist auch ok wenn die das für Ihre Eigenwerbung nutzen.
Das mit den Ausschnitten ist die Frage, da werde ich mich mal informieren.
Auch wenn man mit dem ursprünglichen Auftraggeber keine vertragliche Grundlage in schriftlicher Form geschaffen hat, wird dies nur dann wichtig, wenn der damalige Auftraggeber diese Bilder erstellt und weitergegeben haben sollte.
Zwischenzeitlich bekam ich vom Magazin aber eine Aussage die mich zum schmunzeln brachte, die schreiben tatsächlich das ein früherer Angestellter diese Bilder gemacht hat (fast so gut wie "der Praktikant" wars)
Bedeutet also das Magazin ist verantwortlich. Zwar beschreiben sie das es mit dem Club so abgemacht war, aber das ist ja immerhin generell fragwürdig.
Ich habe eben nocheinmal nachgesehen, ich habe mit dem Club einen Vertrag bzgl. der Erstellung und Verwendung der VR Tour und sie haben Nutzungsrechte für die Nutzung auf Ihrer eigenen Internetseite...nix weiter... Soweit also alles klar denk ich.
Der Kunde reagiert gar nicht - dann fängst du an, Mahnungen zu schreiben. Nach der letzten Mahnung kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.
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