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Pixelschupse

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1

Montag, 13. Februar 2012, 18:17

Urheberrechtsverletzung durch screenshots

Hallo,

mir ist nicht ganz klar ob der Beitrag an dieser Stelle richtig ist, aber es war für mich die logische Stelle dafür...

Es geht darum das ich vor mehreren Jahren eine virtuelle Tour für einen Club erstellt habe und nun zufällig ein Eventmagazin was neu in meiner Umgebung ist in die Hände bekam worin Fotos zu sehen sind die aus Bildschirmfotos (Screeshots), also aus den VR Panoramen heraus gemacht wurden.

Es sind ca.: 20 Bilder.

Nun sehe ich das natürlich ganz klar als Verstoß, da ich ja kein Interesse daran habe kostenlos mit den Panoramen eine Mehrfachverwendung zu liefern.

Dazu noch ohne jede Namensnennung. Es gibt dazu mit dem entsprechenden Club natürlich auch keine Vereinbarung, die dürfen die virtuelle Tour auf der Homepage natürlich zeigen und nutzen und das so lange sie wollen.
Allerdings hat das ja nichts mit dem Abdruck in einem Magazin zu tun.

Zwischenzeitlich habe ich den Betreiber des Magazins informiert und er hat sofort eine Onlineausgabe die es wohl auch gibt vom Netz genommen. An der Stelle frage ich mich allerdings wie das eigentlich geregelt ist, die Panoramen bestehen ja aus Fotos, den Equirectangularen Bildern die ja zweifelsohne meinem Urheberrecht unterliegen und somit bei Veröffentlichung genauso wie man es halt von Bildern kennt mit Namensnennung usw. verbunden sein sollen.

Geistiges Eigentum ect. ist es ja so oder so, egal ob jemand aus dem Panorama heraus einen Screenshot ect. macht, nur frage ich mich auch ob es dazu schon andere vergleichbare Fälle gibt/gab und wie die so ausgegangen sind oder evtl. noch ausgehen werden.

Interessant ist sicher zu sehen das findige Grafiker sich dieses Materials auch für Druckzwecke bedienen. Es reicht scheinbar nicht mehr, das man Bilder von Fotografen benutzt und da keinen Namen drunter schreibt oder gar daran denkt das für sowas Nutzungsrechte gibt.

Was meint ihr, was würdet ihr tun?

Grüße

2

Montag, 13. Februar 2012, 18:41

Was meint ihr, was würdet ihr tun?


Rechtsanwalt einschalten und Rechnung schreiben!

Happy Panoing!


"Ich teile ihre Meinung nicht, aber ich bin bereit, mein Leben dafür einzusetzen, dass Sie sie äußern dürfen" (Voltaire)

www.panoramann.de

3

Montag, 13. Februar 2012, 18:48

Hmmm, ist immer blöd solch eine Situation. Als erstes solltest du klären, ob der Club seine Einverständnis gegeben hat, Bilder im Magazin zu veröffentlichen, z.B. für Werbezwecke. Dann ist es natürlich auch blöd, das du mit dem Club nix ausgemacht hast, bzw. schriftlich. Falls das Magazin die Bilder selber genommen hat, z.B. von der Webseite ohne Einverständnis von Club oder Dir, dann kannst du durchaus rechtliche Schritte einleiten, oder dich mit dem Magazin irgendwie einigen. (Um dir die Anwaltskosten zu sparen, manchmal bekommt man ja auch selbst ne Lösung hin, die für beide Seiten ohne langen Klageweg annehmbar ist.
Sony A7R III + Samyang 12 mm F2.8 ED AS NCS FISH-EYE / Nodal Ninja 3 & 4 + RD16 + Nadir Adapter + Novoflex MagicBalance / Nodal Ninja RS1 / Nodal Ninja R1 + R10 + Mini Rotator

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4

Montag, 13. Februar 2012, 19:31

Hallo,

viele Dank schonmal für die Antworten zu diesem Thema.

Es ist so, das es mit dem Club keine schriftliche Vereinbarung bzgl. Veröffentlichungen gibt, das war damals nicht oder noch nicht so mein Fachgebiet ^^
Grundsätzlich nutzen die aber weiterhin alles was ich damals produziert hab, ist auch ok wenn die das für Ihre Eigenwerbung nutzen.

Das ändert aber nichts an dem bestehenden Dingen, auch wenn die Herrschaften des Club´s Screenshots aus meinen Panoramen gemacht haben und diese an
das Magazin weitergegeben haben sollten, waren diese ja so niemals gegenstand irgendwelcher Produktionen meinerseits, ergo habe ich alle Rechte auf meiner
Seite (korrigiert mich wenn ich irre).

Natürlich habe ich kein Interesse an ellenlangen Rechtsstreiten, da habe ich schon den einen oder anderen am laufen wegen Urheberrechten...

Meine Frage bezog sich auch darauf wie ihr das so seht bzgl. der Screenshots, das sind ja im Grunde abfotografierte Bilder und da frage ich mich in wie weit das noch "mein Werk" ist.

Grüße

5

Montag, 13. Februar 2012, 20:00

Das ändert aber nichts an dem bestehenden Dingen, auch wenn die Herrschaften des Club´s Screenshots aus meinen Panoramen gemacht haben und diese an das Magazin weitergegeben haben sollten, waren diese ja so niemals gegenstand irgendwelcher Produktionen meinerseits, ergo habe ich alle Rechte auf meiner Seite (korrigiert mich wenn ich irre).

Was das Urheberrecht angeht hast du recht. Was die Verwertungsrechte angeht, wäre eine schriftliche Vereinbarung wichtig gewesen. Zu den Verwertungsrechten gehört auch die eventuelle Weitergabe durch den Club. Grundsätzlich hast du wohl Verwertungsrechte abgegeben. Ob dazu auch die Weitergabe gehörte ist kritisch zu sehen.

Zitat

Meine Frage bezog sich auch darauf wie ihr das so seht bzgl. der Screenshots, das sind ja im Grunde abfotografierte Bilder und da frage ich mich in wie weit das noch "mein Werk" ist.

Geschützt sind auch Abbildungen von Werken, insbesondere deren Verwertung/Veröffentlichung. Klassisches Beispiel: Fotos der Reichstagsverhüllung durch Christo. Kritisch könnte hier nur sein, dass es sich vermutlich ja jeweils nur um Ausschnitte des gesamten Bildes handelt. Bei Christo waren auch Teilfotos betroffen.

Gérard

Pixelschupse

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6

Montag, 13. Februar 2012, 20:13

Das mit den Ausschnitten ist die Frage, da werde ich mich mal informieren.

Auch wenn man mit dem ursprünglichen Auftraggeber keine vertragliche Grundlage in schriftlicher Form geschaffen hat, wird dies nur dann wichtig, wenn der damalige Auftraggeber diese Bilder erstellt und weitergegeben haben sollte.

Zwischenzeitlich bekam ich vom Magazin aber eine Aussage die mich zum schmunzeln brachte, die schreiben tatsächlich das ein früherer Angestellter diese Bilder gemacht hat (fast so gut wie "der Praktikant" wars) ^^

Bedeutet also das Magazin ist verantwortlich. Zwar beschreiben sie das es mit dem Club so abgemacht war, aber das ist ja immerhin generell fragwürdig.

Ich habe eben nocheinmal nachgesehen, ich habe mit dem Club einen Vertrag bzgl. der Erstellung und Verwendung der VR Tour und sie haben Nutzungsrechte für die Nutzung auf Ihrer eigenen Internetseite...nix weiter... Soweit also alles klar denk ich.

7

Montag, 13. Februar 2012, 20:20

Hallo,

viele Dank schonmal für die Antworten zu diesem Thema.

Es ist so, das es mit dem Club keine schriftliche Vereinbarung bzgl. Veröffentlichungen gibt, das war damals nicht oder noch nicht so mein Fachgebiet ^^
Grundsätzlich nutzen die aber weiterhin alles was ich damals produziert hab, ist auch ok wenn die das für Ihre Eigenwerbung nutzen.


Das ist ja der Knackpunkt, vielleicht setzt der Club ja die Bilder (oder eben Ausschnitte) als Eigenwerbung im Magazin ein, was sogar logisch wäre...
Du musst erst klären, ob die Bilder vom Club kommen, bzw. erlaubt wurden oder ob das Magazin die Sachen selber auf eigene Kappe geklaut hat, erst dann kann man genauer sagen, wo du ansetzen musst.
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8

Montag, 13. Februar 2012, 20:22

Eigentlich eindeutig (laut Rechtssprechung)

Du hast Fotos gemacht, du bist der Urheber.

Dass bleibst du auch bis in alle Ewigkeit. Denn das Foto hast DU gemacht, DAS wird sich NIE ändern ...außer jemand erfindet ein Gerät mit einem Flux-Kompensator, um in der Zeit zurückreisen und das Foto VOR dir machen zu können. Ich schlage einen DeLorean vor...

(Aber Moment mal: Selbst wenn jemand so ein Gerät hätte und das Foto schießt bist du bei Deinen Bildern der Urheber.)

Grenzwertig ist die Lage bei Fotos wo du nicht allein Urheber bist... Häääää????

Ja, auch das gibts.. wenn Du mit einem befreundeten Fotografen die Szene herrichtest, das Licht einstellst etc.... dann bist du wahrsch. nicht der ALLLEINIGE Urheber...


Aber zurück:

Jetzt kommts drauf an:
Der Clubbesitzer hat dir gestattet, Fotos zu machen (oder sogar gebeten??). Egal. DU hast das Foto gemacht.

Wie du schreibst, hast du dafür, dass du im Club die Pano-Fotos machen durftest (man braucht ja Futter...) dem Besitzer genehmigt, die Fotos bzw. Panos auf ´Seiner Webseite zu zeigen.

Hast Du ihm gestattet, die Bilder in einer Zeitung abdrucken zu lassen, damit er mit seinem Club die sechsstellige Tausendermarke im Bezug auf den Gewinn knackt?
Ach, Neiiiin?

Aha!

Und genau darum geht es.

Urheberrecht kann man nicht abtreten. Das besteht einfach durch den Vorgang des Fotografierens.

NUTZUNGSRECHT kann abgetreten werden. Freiwillig oder für Geld, das ist egal. Aber es muss ausdrücklich sein.
Hast Du zugestimmt? Bist du gefragt worden? Nein? Aha! 8)

9

Montag, 13. Februar 2012, 20:26

Das mit den Ausschnitten ist die Frage, da werde ich mich mal informieren.

Auch wenn man mit dem ursprünglichen Auftraggeber keine vertragliche Grundlage in schriftlicher Form geschaffen hat, wird dies nur dann wichtig, wenn der damalige Auftraggeber diese Bilder erstellt und weitergegeben haben sollte.

Zwischenzeitlich bekam ich vom Magazin aber eine Aussage die mich zum schmunzeln brachte, die schreiben tatsächlich das ein früherer Angestellter diese Bilder gemacht hat (fast so gut wie "der Praktikant" wars) ^^

Bedeutet also das Magazin ist verantwortlich. Zwar beschreiben sie das es mit dem Club so abgemacht war, aber das ist ja immerhin generell fragwürdig.

Ich habe eben nocheinmal nachgesehen, ich habe mit dem Club einen Vertrag bzgl. der Erstellung und Verwendung der VR Tour und sie haben Nutzungsrechte für die Nutzung auf Ihrer eigenen Internetseite...nix weiter... Soweit also alles klar denk ich.


Ok, frag nochmal beim Club nach, ob die jemand der Hauptverantwortlichen (Chefs, usw.) irgendwie an das Magazin rausgegeben oder ein OK gegeben haben. (müssen dir Notfalls vielleicht mal Rückendeckung geben, wäre blöd wenn dann einer sag, ich war´s.)
Falls nicht und der Club damit nix zu tun hat, also keine Bilder rausgegeben oder dem Magazin erlaubt hat, dann herzlichen Glückwunsch!
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10

Montag, 13. Februar 2012, 20:36

"

UrhG § 37 Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Räumt der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht am Werk ein, so verbleibt ihm im Zweifel das Recht der Einwilligung zur Veröffentlichung oder Verwertung einer Bearbeitung des Werkes.
(2) Räumt der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zur Vervielfältigung des Werkes ein, so verbleibt ihm im Zweifel das Recht, das Werk auf Bild- oder Tonträger zu übertragen.
(3) Räumt der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu einer öffentlichen Wiedergabe des Werkes ein, so ist dieser im Zweifel nicht berechtigt, die Wiedergabe außerhalb der Veranstaltung, für die sie bestimmt ist, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.

"

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11

Montag, 13. Februar 2012, 22:15

Joar, ich würde sagen das machts deutlich. Danke, für die Ausführungen!

Ich seh das so, wenn jemand mich beauftragt das ich etwas für ihn fotografiere, dann ist das die eine Sache, das der dann nicht damit machen kann was er will ist soweit ja auch klar, dafür vergibt man Nutzungsrechte und wenn die festlegen das die sachen die man fotografiert hat auf der eigenen Seite gezeigt werden dürfen dann ist das auch klar.

Wenn die nun hingehen und einfach meinen sie können damit machen was sie wollen, könnte ich natürlich das ganze abmahnen und eine Unterlassung erwirken.

Der 2. Verwerter welcher indem Fall ja das Magazin ist, muss selbst hinterfragt haben aus welcher Quelle die Bilder stammen die Verwendung finden sollen, tun sie das nicht wie in diesem Fall, dann sind sie verantwortlich. Selbst wenn es der Club war von dem die Bilder kommen, dann ist das Magazin trotz dessen haftbar, weil sie sich nicht um den rechtlichen Hintergrund gesorgt haben. Auflage 20.000 Stück ist in diesem Fall nach Adam... lassen wir das lieber erstmal ^^

Zwar bin ich eigentlich nie daran interessiert gleich zum Anwalt zu rennen, aber wenn mir die von dem Magazin doof kommen, dann müssen se lernen durch schmerzen...

12

Montag, 13. Februar 2012, 22:32

hast du damals mit deinem Auftraggeber die Nutzungsrechte schriftlich vereinbart?

EDIT: Ok, kein schriftlicher Vertrag, das ist schlecht. Wenn er sich stur stellt, hast wohl leider schlechte Karten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mozartkugel« (13. Februar 2012, 22:38)


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13

Montag, 13. Februar 2012, 22:43

Die Fotos stammen aus der virtuellen Tour, dafür ist vertraglich vereinbart das die Nutzung auf der eigenen Internetseite des Club´s gedacht ist.

14

Montag, 13. Februar 2012, 23:39

Das Magazin hat die Bilder benutzt, also schreibst du dem Verlag eine Rechnung laut MFM plus 100% Aufschlag wegen nicht Nennung des Urhebers.
Die Namensnennung ist Urheberrechtlich verankert.
Die Verlage wissen das ganze genau, und die wissen auch ganz genau,daß das teuer wird, wenn sie es unterlassen. Mit Getty-Bildern macht das niemand aus Versehen!
Deswegen werden die auch zahlen, denn die wissen, daß sie keine Chance haben.

Wenn das Magazin der Meinung ist, es habe die Bilder selbst gemacht, können sie einen Nachweis erbringen.
Wenn das Magazin der Meinung ist, es habe die Bilder vom Club zur freien Nutzung bekommen, können sie versuchen sich die Auslagen vom Club erstatten zu lassen.

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15

Dienstag, 14. Februar 2012, 00:08

Jetzt wo du es schreibst Jürgen fällt mir das auch gleich in den Sinn...

Müsste ich eigentlich nur mal die Honorartabelle zur Hand nehmen (wenn man die mal hätte) oder das einen Anwalt machen lassen.

Würde bedeuten bei einer Auflage von 20.000 Stück gedruckt und Onlineversion und insgesamt etwa 20 Bilder in der Größe von 4x3 cm... ;-) ?

Auwaia, das kann interessant werden ^^

16

Dienstag, 14. Februar 2012, 08:32

Hallo, guckst du hier: http://www.mittelstandsgemeinschaft-foto-marketing.de/

Es ist so, wie Jürgen schreibt, den Anwalt kannst du erstmal aussen vor lassen, mach es dir einfacher: schreibe die Rechnung und führe dein normales Honorar auf. als zweite Position führst du den 100%igen Aufschlag mit Hinweis auf das Urheberrechtsgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrech…tz_(Deutschland) auf.
Dann hast du eine Gesamtsumme, die du in Rechnung stellst.
Dann gibt es mehrere Möglichkeiten, was passieren kann: der Kunde zahlt, alles ok.
Der Kunde versucht mit dir zu handeln.
Der Kunde reagiert gar nicht - dann fängst du an, Mahnungen zu schreiben. Nach der letzten Mahnung kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.

Das Geld steht dir zu, ich bin ein Verfechter davon, solche Leute nicht ungestraft davon kommen zu lassen.

Gruß - André
Nikon D300, Nikkor 10,5mm, MK Panohead III, LR 4.3, PS 06, PTGui, Pano2VR

Fischlein

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17

Dienstag, 14. Februar 2012, 09:27

Der Kunde reagiert gar nicht - dann fängst du an, Mahnungen zu schreiben. Nach der letzten Mahnung kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.

Interessantes Thema...geb auch mal meinen Senf dazu

Das mit den Mahnungen ist heute nicht mehr aktuell. Diese Vorgehensweise gehört schon lange der Vergangenheit an.
Du musst lediglich eine Zahlungserinnerung auf den Weg bringen. Danach kannst/musst du sofort einen Anwalt deiner Wahl einschalten. Dein Anwalt wird ein sogenanntes Mahnverfahren einleiten. Dieses Mahnverfahren kannst du auch selber vor Gericht auf den Weg bringen, spart die Anwaltskosten. Kostet dafür aber Zeit und Nerven. Geld wird es trotzdem kosten, ca. 10% bekommt das Gericht für ihren Aufwand. Die musst du natürlich erst mal bezahlen. Solltest du dein Recht vor Gericht bekommen kannst du diese Kosten dem Verursacher aufs Auge drücken. Er hat sie letztendlich verursacht. Es sei denn, ihr einigt euch Außergerichtlich. Dauer dieser Angelegenheit ca. 3-6 Monate.

LG Heino

18

Dienstag, 14. Februar 2012, 10:34

Gute Erfahrungen haben wir mit Moskau Inkasso Inkasso Sofort gemacht.

19

Dienstag, 14. Februar 2012, 18:26

Halte uns mal bitte auf dem laufenden...
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Sonntag, 19. Februar 2012, 06:19

Also so langsam werd ich Fuchsig!

Da habe ich ja von diesem Magazin gesprochen, dabei handelt es sich um ein A5 format was kostenlos an Auslagestellen verteilt wird. Nun der Kracher, da sehe ich in einem Restaurant zufällig eine Ausgabe eines Nightlife Magazins und blätter das mal so durch, da fällt mir gleich auf der Inhaltsübersicht´s Seite auf, das schon wieder Bilder von dem Laden wo ich die Panos gemacht hab drin abgedruckt sind.
Dabei Handelt es sich aber nun um ein A4 Hochglanzmagazin für die Vorstellung von Gastronomie und Discothekenangeboten in meiner Umgebung, das Magazin gibt es wohl in mehreren Städten und darauf ist eine "Schutzgebühr" von immerhin 5 € erhoben.
Ok, ich blättere weiter und finde haargenau die selben Bilder aus dem A5 Heftchen auch hier (nur größer), eine komplette Clubvorstellung mit Bildern aus den Panoramen, ich dacht ich werd nich mehr...

Aber weiter im Text, ich blättere um und falle wirklich langsam vom Glauben ab (ok, aus der Kirche bin ich schon raus)... Da sind Bilder von einem anderen Club für den ich ebenfalls Fotos gemacht habe, zwar keine Panoramen, aber Locationfotos und nun der Witz an der Sache, aufgrund der Auflösung die dort scheinbar vorlag, hat man sich wohl anhand der Bilder in Webauflösung bedient und diese dann aufgeputscht...!

Ok, inzwischen bin ich dann echt mal angesäuert, keine Namensnennung, unter keinem der Bilder, auch in der Inhaltsangabe nix, ich gucke hinten ins Impressum, was muss ich lesen, na ratet mal, Design/Layout/"Fotos": Name des Betreibers vom Magazin !

Was machen, ganz klar, Mo. Termin beim Anwalt, hab die Faxen dicke, hab das Angebot zu einem Gespräch gemacht, kam keine Antwort, nun ein paar Tage ins Land gehen lassen und mir die Magazine im Original besorgt und nun reichts.

Allerdings frage ich mich wie das generell so ist, in den beiden Magazinen werden scheinbar hauptsächlich Bilder benutzt die von Internetseiten kommen, das sieht man ja anhand der schlechten Auslösung, das Magazin selber ist vom Druck ect. 1a gemacht, nur die Bilder sind einfach für den Eimer wegen der schlechten Auslösung. Nun ist es so das man bei einigen Bildern auch noch sehen kann das da Logos der verschiedenen Lokale drauf sind, daher sind sie wohl wirklich von den Websites gezogen.

Bei keinem einzigen Foto gibt es eine Benennung des Urhebers, auch nicht im Impressum oder woanders.

Auch bei dem 2. Lokal wo ich Fotos gemacht habe hat man sich an Internetauflösungen und Bildern bedient, dort ist es etwas einfacher, da hier eine ganz klare Nutzungsrechtevereinbarung vorhanden ist.

Aber wieso bringt man ein Magazin heraus und schreibt generell nicht dazu von wem die Fotos stammen, klar könnte man nun glauben das es die entsprechenden Vereinbarungen gibt, aber scheinbar wird im gängigen Stil sowas einfach weggelassen.

Was meint ihr, kennt ihr vielleicht ähnliche Beispiele ?

Mich macht es irgendwie stutzig, mir macht es den Eindruck, das da einer ist, der einfach so ein Magazin machen will, darin Werbung und Anzeigen verkauft, aber sich die Bilder von den Internetseiten zieht weil es scheinbar einfacher ist als sich die Bilder mit entsprechender Vereinbarung geben zu lassen von den Betreibern der Lokalitäten, und dann halt einfach über jegliches Urheberrecht verstoßen, egal ob es Nutzungsvereinbarungen gibt oder nicht was die Namensnennung angeht, warum auch, is ja alles umsonst vorhanden im www., dann nehmen wir das doch auch einfach. Da sind wir wohl angelangt in der heutigen Zeit, jeder meint er könne machen was er will, wenn einem ein Bild zusagt, dann nutzt man es einfach für eine Werbeanzeige oder gleich doch besser für eine ganze Kampagne...