Ich gehe jetzt mal von der deutschen Rechtsprechung aus, wie es sich in den beiden Alpenländern verhält, weiß ich nicht.
Hierzulande zählt als erstes: das Grundlayout!
Das nun beide Firmen auf das gleiche Layout setzen,
- muß CH nachweisen das es die Genehmigung hat (bzw. das es auf dem eigenen Mist gewachsen ist) ohne Hinweis auf Urheber (Copyright gibt es in DE nicht) die Sache ins Netz zu stellen.
- vom Grundlayout hat AT alles richtig gemacht, wie oben schon erwähnt sollten diese Suchmaschinen unfreundlichen Begriffe nicht geschützt sein.
Fall A:
CH kann nichts nachweisen: Pech Klage am Hals
AT ist aus dem Schneider
Fall B:
CH kann alles Nachweisen, jetzt kann CH in AT ein Klage anstreben.
Wegen was? - Gleichem Layout? (hier muß die Klage an WPzone.net) - Panograf in einem anderen Land stellt Panos her?
OK, einigen wir uns auf den letzten Punkt, jetzt muß CH nachweisen, das auf diesen Grund - dieses Layouts - dieser einen Seite - ihm diese Anzahl an Aufträgen entgangen sind.
Karotte machte den Vorschlag: "Streitwert 10.000.000,00 €" dieser hat natürlich nur den Vorteil, wenn der Rechtsstreit gewonnen wird, ggf. 10.000€ gewonnen. Blödt nur wenn verloren, dann 10.000€ Kosten ;-)
Fall C:
AT fühlt sich benachteiligt, das CH sich nicht an die Vorgaben von WPzone.net und verklagt CH.
Nun erstmal egal ob CH im Recht ist oder nicht, Anwaltskosten entstehen erstmal so oder so.
Fall D (ehr eine Frage):
Ist der Panomarkt so übersättigt mit guten Panografen und dann noch über Ländergrenzen, das man sich nicht im Stillen einigen kann?
Also, wenn wir paar Hanseln uns nicht eingen können, dann gute Nacht.