Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »m_stoss« (29. April 2009, 10:51)
Wie ist das überhaupt - darf man damit überall arbeiten, ist das begrenzt auf bestimmte Flughöhen oder Gebiete?
...das ist sehr beeindruckend.
Ich finde das Schwenken in den Zenith könnte man bei diesen Panos auch begrenzen. Spielt sich doch eh alles unten ab und man spart Zeit bei der Nachbearbeitung.
Wie machst du das mit den Drehungen? Drehst du die Drohne komplett in die Positionen, oder "steht" die Drohne und die Kamera wird motorisiert bewegt?
Wie verhält es sich mit Windstärken? Bis wann kannst du da ein Panorama dieser Art realisieren?
Oh, das ist sicher ne Frage, die du noch austestest.
Gruß Rajko
Hallo Josef,
Respekt für die gezeigten Aufnahmen. Leider wird es in Deutschland immer schwieriger, solche Aufnahmen zu machen. Ab dem kommenden Jahr wird in ganz Deutschland die Flughöhe für Drohnen auf 100 Meter begrenzt. Auch ist dann eine Zulassung und eine vorherige Luftverkehrsschulung notwendig. Die Auflagen werden dann einheitlich von Sachsen übernommen und das ist gelinde gesagt ein echte Flugverhinderung. Ich habe auch einige Panos mit meiner Drohne versucht, doch habe ich es nie so gut hinbekommen.
So wie es scheint, hast Du Deine Kamera vom Schwerpunkt ein wenig tiefer angehängt, damit die Sichteinschränkungen nach oben nicht so groß sind? Ist die Drohne mit diesem tiefen Schwerpunkt noch sauber steuerbar? Auf dem Pano sind ordentliche Wellen zu sehen. Ist die Drohne nicht recht unruhig gewesen? Auch noch eine Frage: Drehst Du die Drohne oder hast Du einen zusätzlichen Servo an der Aufhängung der Kamera?
Viele Grüße
Holger Schulze
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HolgerS« (5. Mai 2009, 11:26)
@ewaldn
Mir scheint die Schreibweise etwas aggressiv, doch vielleicht täusche ich mich.
Eine Drohe ist ein Fluggerät. Ich habe mal einen Einsatz gefilmt, den man hier ansehen kann: http://www.youtube.com/watch?v=LmlZwkZXAb0
In Sachsen gibt es ein recht umfangreiches Zulassungsverfahren. Die Drohne wird hier nicht mehr als "Spielzeug" eingestuft, da sie entsprechend Gesetzestext gewerblich genutzt wird. In den meisten Bundesländern gibt es derzeit noch keine rechtlichen Rahmenbedingungen speziell für Drohnen. In Berlin wird aber zum Beispiel eine Fluggenehmigung grundsätzlich nicht erteilt. Die von Sachsen erlassene Zulassung ist mit einem dreiseitigen Papier mit Auflagen begleitet. Nach Aussage des Regierungspräsidiums Sachsen gibt es derzeit eine Arbeitsgruppe der Innenminister, die dieses Thema bearbeitet. Derzeit ist der Stand so, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die sächsischen Regelungen übernommen werden, nahezu bei 100 Prozent liegt. Die einheitliche Regelung soll nach den derzeitigen Planungen am 01.01.2010 gelten. Die Auflagen betreffen vor allem Flugzeiten, Flughöhen, Ort, Genehmigungen vor Ort, Versicherungen, Haftungsfragen und noch einiges mehr. Hinzu kommen Regelungen des Datenschutzes von allgemeiner Natur, die bereits in anderen Gesetzen geregelt wurden, hier aber in abgeänderter Form in der Zulassung eingearbeitet wurden.
Ich fliege eine Drohen gewerblich, bin kein hochrangiger Beamter, stehe aber als Betroffener in enger Verbindung mit den zuständigen Leuten im Regierungspräsidium. Auch die Polizei in Sachsen ist beim Einsatz ihrer Drohnen an Genehmigungen gebunden. Hier gibt es derzeit eine Diskussion über die Einsatzbedingungen zwischen dem Innenminister und dem Regierungspräsidium, die aber mit der zivilen Nutzung einer Drohne nur bedingt im Zusammenhang stehen.
Übrigens, wenn man eine Regelung nicht kennt, muss es nicht bedeuten, dass es keine gibt.
Viele Grüße
Holger Schulze
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »HolgerS« (6. Mai 2009, 10:22)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ewaldn« (6. Mai 2009, 13:39)
... Das ist die Meinung eines Anwaltes. Wie bekannt: Ein Anwalt, zwei Meinungen.
Der Gesetzestext bezieht sich auf Modelle im Sport- und Freizeit-Bereich. Diese Formulierung wird von den entsprechenden Behörden zur Begründung der Genehmigungspflicht herangeführt, da es sich hier eben nicht um diesen Bereich handelt.
Ich denke aber, dass dies nicht ein Problem der Panografie ist und deshalb hier nicht hingehört. Wir sollten das also damit bewenden lassen.
Viele Grüße
Holger Schulze
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