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1

Sonntag, 21. Februar 2021, 18:53

Versuchsairpanos Leipzig

Hallo ihr Lieben,

seit einer Ewigkeit habe ich hier keine Panos mehr hochgebeamt. Nicht weil ich euch keine Panos mehr von mir zukommen lassen wollte, NEIN vielmehr weil mir der Drive zum Panos knipsen gefehlt hat.
Nicht einmal mehr bei meinen Urlaubsreisen hatte ich Lust die Krücke, geschweige denn das Dreibein mit mir rum zu schleppen. Aber nun habe ich ein neues Spielzeug. 8)
Ich habe mir eine Drohne, eine DJI Mini 2 zugelegt. Macht wirklich Spaß. Bei meinem 1. Versuch musste ich leider feststellen, dass man nicht einmal auf RAW schalten muss, sondern das bei jeder Funktion explizit für Jene einstellen muss.
Somit ist diese Variante der Kiesgrube Großzschocher oder auch Naturbad Südwest in Leipzig nur JPG entstanden.





Bei dieser Variante ging es eher um die Reichweite. Also bin ich bei mir um die Ecke an den Cospudener See gelaufen und ca. 2,5 KM quer über den See geflogen um bei besten Bedingungen dieses Pano zu erstellen.
Hat alles ohne Probleme funktioniert.






Beim 3. Pano was ich euch hier präsentiere ging es um die Langzeitbelichtung. Max kann ich dort einstellen 4 sec. aber da muss ich wohl den Wetterbericht bzw. die Windgeschwindigkeiten im Auge behalten.
Also bitte verzeiht mir die Stichingfehler. :P
Hier waren 0,5 sec Belichtungszeiten bei ISO 800 das Maximum was rauszuholen war. Alles länger belichtete bei geringeren ISO-Werten ging leider in die Hose.





Dennoch, wenn man bedenkt das da eine Handykamera mit einem 1/2.3" Sensor mit 12mpx verbaut ist bin ich mit der Ausbeute sehr zufrieden.


LG Mario

2

Donnerstag, 25. Februar 2021, 10:55

Hallo Mario,

schöne Panoramen! Danke für's Zeigen! Mit eigenem Webspace und Viewer könntest Du verhindern, dass man weit über die Pixelgröße bis zur einheitlichen Einfärbung des Bildschirms hineinzoomen kann.
Bei den immer weitergehend regulierenden Gesetzen und Verordnungen rund um den Modellflug wäre ich etwas vorsichtiger mit Weitenangaben, die einen Flug nach Sicht (Line of sight) praktisch ausschließen.

LG

Harald

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3

Sonntag, 28. Februar 2021, 12:40

Hallo Mario,
schön mal wieder was von Dir zu sehen.
Tolle Panos. Gefallen mir ausgesprochen gut

4

Montag, 1. März 2021, 13:42

Hi Mario,
die Panos gefallen mir allesamt. Alles mir bekannte Lokationen.
Hast du den Himmel separat aufenommen, hast du die APP HDR Pano genutzt oder hast du den Himmel komplett ausgetauscht.

Gruß Andreas
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5

Dienstag, 2. März 2021, 17:43

Vielen Dank für eure Rückmeldungen Jungs :thumbsup: freut mich sehr wenn euch meine kleinen Panos gefallen.

@panox

Bei den immer weitergehend regulierenden Gesetzen und Verordnungen rund um den Modellflug wäre ich etwas vorsichtiger mit Weitenangaben, die einen Flug nach Sicht (Line of sight) praktisch ausschließen.




Ja da hast du natürlich Recht Harald. Allerdings darf auch in D "außer Sichtweite" geflogen werden, wenn nicht höher als 30m und wenn die Sicht der Drohne (FPV) übertragen wird, was bei mir ja der Fall war.
Mit eigenem Webspace und Viewer könntest Du verhindern, dass man weit über die Pixelgröße bis zur einheitlichen Einfärbung des Bildschirms hineinzoomen kann.

Der ist vorhanden dort liegen auch ein paar Panoramen, nur hab ich mich mit Absicht für diese Variante entschieden, weil ich hin und wieder mal etwas umbaue auf meiner Website und dann hier nur noch "Linkleichen" rumliegen die keiner mehr nutzen kann. Für Dich/Euch hier nochmal die Direktlinks:



Link


Link


Link


@ Pixhai
Hast du den Himmel separat aufenommen, hast du die APP HDR Pano genutzt oder hast du den Himmel komplett ausgetauscht.

Weder noch, ich habe den Himmel komplett, also das was gefehlt hat nach oben, mit PS ersetzt/reingebastelt. Es ist ziemlich schwierig das Himmelsbild vom Boden zu machen, wenn man ein paar hundert Meter weiter weg steht wie am Cospudener See oder auch an der Kiesgrube. Ebenso in der Stadt dort hätte ich vom Himmel beim Blick nach oben mehr Häuserwände als Himmel drauf gehabt. Was mich dazu veranlasst hat auf das Nadirbild in dem Fall das Zenitbild gleich ganz zu verzichten und es künstlich zu ersetzen, was ja bei Himmel nicht wirklich schwierig ist.

Hier noch 2 weitere Teil-Panos von diesem Abend.





Bis später Mario

6

Dienstag, 16. März 2021, 01:26

Sehr schöne Bilder.
Schon interessant, was mit so kleinen Sensoren von Handykameras alles möglich ist. Das macht Lust, sich auch mal so etwas zuzulegen anstatt selbst mit riesem Kopter aufzuschlagen.
Sicher hast du dich registriert und eine entsprechende Versicherung. Baachte aber, dass du bei Flügen so hoch und weit weg wie beim Cospudener See oder mitten in der Stadt gegen eine ganze Reihe von Gesetzen verstößt. Bei der Veröffentlichung von so was wäre ich sehr vorsichtig. Der Ruf der Drohnenpiloten ist schon schlecht genug. Und da noch deinen Namen auf die Fotos zu schreiben, da rufst du ja gerade zu nach einer behördlichen Überprüfung.

7

Dienstag, 16. März 2021, 11:24

Zitat

"Ja da hast du natürlich Recht Harald. Allerdings darf auch in D "außer Sichtweite" geflogen werden, wenn nicht höher als 30m und wenn die Sicht der Drohne (FPV) übertragen wird, was bei mir ja der Fall war."


Und wenn ein "Spotter" dabei ist, der jederzeit eingreifen kann. Die Flughöhe kann eine Behörde aus den Log-Dateien auslesen und hier sieht das für mich nach mehr als 30 m aus.

8

Dienstag, 16. März 2021, 12:39

Leute, Leute ,Leute......

und ich hab mich schon gefragt warum hier so gut wie keiner mehr seine Panoramen präsentiert.
Aber bei diesen Diskussionen kann es einem auch vergehen. Schade eigentlich.

Auch wenn die Anmerkungen durchaus berechtigt sind, habe ich die Panoramen in die Panoramabilderecke gepackt nur um sie euch zu zeigen.
Ich war mir allerdings nicht bewusst, das ich hier einigen Lesern auch noch nachweisen muss ob ich die Einverständnis der einzelnen Grundstücksinhaber zum Überfliegen ihrer Grund- /Flurstücke eingeholt habe, ob ich eine Genehmigung zum Fotografieren hatte, ob ich registriert bin beim LBA, ob ggf. ein "Spotter" mit war oder was auch immer .....

Sorry, aber sowas regt mich auf.

Da werde eben auch ich in Zukunft (hier) keine Panoramen mehr zeigen, was ich pers. wirklich für ein Panoramaforum sehr schade/traurig finde.

@360er um deine Fragen zu beantworten:

Registriert? = JA
Versicherung? = JA
Sachkundenachweis? (auch wenn lächerlich) = JA
Drohnenkennzeichen? = JA

@Panox

Ja es war Höher als 30m, Asche auf mein Haupt. Ich denke du bist auch schon mal schneller gefahren als erlaubt, oder? ;) Die Flughöhe kann eine Behörde zwar aus den Log-Dateien auslesen, aber kann sie mir auch sagen wo ich stand als die Drohne in der Höhe war.? Ach ja, es war noch Jemand mit anwesend.


Machts gut bis vllt. irgendwann.


Mario

9

Dienstag, 16. März 2021, 15:35

Danke fürs Zeigen, bin da lange nicht so empfindlich. Ab und zu fotografiere ich auch mal über Zäune, weil mich interessiert was dahinter ist.

Dieses Forum ist sehr hilfsbereit und freundlich, bitte sehe es nicht so streng.

Die Hinweise sind ja nett gemeint, aber wir sind hier alle erwachsen.

gruß Volker

10

Dienstag, 16. März 2021, 21:08

Mario:

Zitat

Ja da hast du natürlich Recht Harald. Allerdings darf auch in D "außer Sichtweite" geflogen werden, wenn nicht höher als 30m und wenn die Sicht der Drohne (FPV) übertragen wird, was bei mir ja der Fall war.


Harald:

Zitat

Und wenn ein "Spotter" dabei ist, der jederzeit eingreifen kann. Die Flughöhe kann eine Behörde aus den Log-Dateien auslesen und hier sieht das für mich nach mehr als 30 m aus.


Mario:

Zitat

Ich war mir allerdings nicht bewusst, das ich hier einigen Lesern auch noch nachweisen muss...


Ich würde da gern etwas geraderücken:

Niemand hat hier von Dir verlangt, dass Du etwas nachweisen musst.

Die Beiträge von mir und 30er versuchten, Dir ohne den erhobenen Zeigefinger, aber durchaus besorgt, bewusster zu machen, dass die Drohnenfliegerei immer strengeren Reglementierungen unterworfen ist und dass die Wahrscheinlichkeit, dass deren Einhaltung kontrolliert wird, zunimmt.
Dass Deine Bilder nicht bei einem 30m-FPV-Flug entstanden sind, räumst Du dann ja schließlich ein, doch kann das Argument, andere fahren ja auch mal schneller als erlaubt, bei einem möglichen Ordnungswidrigkeits-Verfahren wirklich greifen?
Ich finde es schade, dass Du unsere Beiträge zu Deinem Posting zum Anlass nimmst, gar keine Panoramen mehr zu zeigen.
Das klingt für mich irgendwie "bockig".
Deine Panoramen sind ja wirklich gut gelungen! Der Blick auf die Eisstrukturen auf dem See ist umwerfend, so hatte ich Eis noch nicht gesehen.
Bei vielen Luftpanoramen aus aller Welt war ich oft hingerissen vom einmaligen Anblick und wusste dann doch immer, dass ich solche Motive bei Beachtung deutscher Gesetze und Verordnungen nicht fotografieren dürfte.
Ich weiß nicht, ob Dir klar ist, dass manche Leute beruflich nach solchen Veröffentlichungen suchen.
Das gilt für Videos genauso wie für Bilder und Panoramen.

Meine Bedenken waren nichts weiter als gut gemeinte, warnende Hinweise.

Über weitere Panoramen von Dir würde ich mich jedenfalls freuen.

11

Mittwoch, 17. März 2021, 17:07

Meine Bedenken waren nichts weiter als gut gemeinte, warnende Hinweise.


Das sehe ich auch so. Ich habe auch schöne Leipzig- Panoramen aufgenommen die ich hier nicht zeigen will. Denn Abmahn-Anwälte lauern überall und darauf habe ich keinen Bock.
Falls einem mal eine Aufnahme auf die Füße fällt, dann wird nach weiteren im Netz gesucht. Dann bist du schnell mal Wiederholungstäter.

Gruß Andreas
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12

Freitag, 19. März 2021, 06:15

Da es hier grad um rechtliches geht:

Seit letzten Jahr bewohne ich mein Eigenheim und hab mich schon gefragt wie ich dieses möglichst gefahrlos von allen Seiten inspizieren kann. Speziell der Zustand vom Dach und einer mittig liegenden Rinne wären interessant. Mit meiner Höhenangst werde ich auf Leitern schnell bewegungsunfähig und so kam mir tatsächlich schon der Gedanke das mit ner Drohne zu machen oder machen zu lassen.

Ob ich mir selbst mal eine kaufe, nicht nur dafür sondern weil ich"s generell interessant finde, oder ob ich mal nen Kollegen einlade, der das mit seiner Drohne abfliegt, weiß ich noch nicht. Muss man für solche Vorhaben auf eigenem Grund und Höhen von sicherlich weniger als den genannten 30m irgendwelche Vorschriften erfüllen? Das Bildmaterial wird nicht veröffentlicht.

Auch mein Kollege hat keinerlei Scheine oder Genehmigungen, fliegt aber ebenfalls nur auf eigenem Grund oder in der Natur, wo sich weder Personen noch Gebäude oder sonstige Gegenstände darunter befinden.

13

Freitag, 19. März 2021, 14:57

Hallo Oli,

Zitat

Auch mein Kollege hat keinerlei Scheine oder Genehmigungen, fliegt aber ebenfalls nur auf eigenem Grund oder in der Natur, wo sich weder Personen noch Gebäude oder sonstige Gegenstände darunter befinden.


Dann sollte er sich mal mit den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen auseinandersetzen. Die findet man an vielen Stellen im Web, zum Beispiel:

https://www.drohnen.de/20336/drohnen-gesetze-eu/

Eine Versicherung, die auch Drohnenflüge abdeckt, ist in Deutschland gesetzlich Pflicht!

Vor solchen Aufnahmen ist es immer gut, die Nachbarn in das Vorhaben einzubeziehen, damit es keine Beschwerden oder Anzeigen wegen Eingriffs in die Privatsphäre gibt.
Wenn ein Nachbargrundstück mit Haus bei diesen Aufnahmen aus geringer Höhe mit im Bild ist, kann das als Verletzung von Persönlichkeitsrechten gewertet werden.

Nicht jeder mag es, wenn man ihm zu nahe rückt. Ich hätte auch was dagegen, wenn eine auf mein Grundstück gerichtete Kamera auf einem Pole hinterm Zaun zum Vorschein käme...

(...) Ab und zu fotografiere ich auch mal über Zäune, weil mich interessiert was dahinter ist.


Mal so am Rande: Einige meiner wenigen kommerziellen Drohnen-Aufträge hatten eine Vorlaufzeit von bis zu einem Jahr und waren nur mit Ausnahmegenehmigungen des Luftfahrtamts (Gebühr: 75 EUR) durchführbar.
Die Prämie für die Haftpflichtversicherung, die auch kommerzielle Flüge abdeckt, betrug 250 EUR für ein Jahr. Sobald Du einem Drohnenpiloten etwas für die Aufnahmen bezahlst, sollte er Dir seine gültige gewerbliche Haftpflichtversicherung nachweisen.

Grüße

Harald

14

Freitag, 19. März 2021, 18:32

Die Prämie für die Haftpflichtversicherung, die auch kommerzielle Flüge abdeckt, betrug 250 EUR für ein Jahr. Sobald Du einem Drohnenpiloten etwas für die Aufnahmen bezahlst, sollte er Dir seine gültige gewerbliche Haftpflichtversicherung nachweisen.

Es gibt auch Tagesversicherungen für einmalige Aufträge. Wenn man einen Piloten beauftragt, trägt er allein das Versicherungsrisiko.

Gruß Andreas
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15

Samstag, 20. März 2021, 08:19

Hallo Harald,

den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen...
https://www.drohnen.de/20336/drohnen-gesetze-eu/

Vielen Dank für den Link. Habe kurz rein gelesen. Ich finde das inhaltlich interessant und mal wieder typisch deutsch:
Es muss hierzulande salopp gesagt einfach für Alles Restriktionen-, Verordnungen und Gesetze geben.

Ich verstehe zwar dass Versicherungen für bestimmte Risiken ratsam sind, wenn man diese nicht selbst tragen will/kann. Aber gleich ne generelle Pflicht draus zu machen find ich ein Unding. Neben der tatsächlichen Absicherung und vorangestelltem Schutz eröffnen sich wohl vor allem auch Möglichkeiten sogenannte Verstöße abzustrafen oder zumindest juristisch darum zu streiten.

Mir ist klar dass man da eine Vielzahl von Fällen diskutieren kann, anhand derer man solche Gesetze und Verordnungen als sinvoll erachten kann. Dennoch, was ist mit verantwortungsbewusstem Umgang Erwachsener, die mit Sinn und Verstand handeln? Goldene Regel: "Was Du nicht willst, das man dir tu', das füg auch keinem andern zu"

Um`s auf mein Beispiel zu beziehen:
Dass ich so ein Vorhaben vorher mit meinen Nachbarn absprechen würde ist für mich selbstverständlich. Zwar würden die mich niemals anzeigen weil sie mich seit der Kindheit kennen. Dennoch möchte man in Frieden miteinander leben: Unliebsamer Verwandschaft kannst Du aus dem Weg gehen, der Nachbarschaft nicht, z.T. ein Leben lang. Ich bin mir sicher mit der Inspektion meines Daches hat da Keiner ein Problem und wenn der Termin abgesprochen ist hat man die Möglichkeit in angrenzenden Obergeschossen die Rolläden runter zu lassen.

Ob mein Kollege eine Versicherung für sein Fluggerät hat ist mir persönlich egal. Ich kenne ihn gut und weiß wie er damit umgeht. Wenn seine relativ leichte Drohne aus überwiegend nachgiebigen Plastikteilen weniger Meter über meinem Dach auf dieses fällt befürchte ich keinerlei Schäden. Unser Strom kommt schon lange Zeite aus dem Boden. Somit sehe ich auch da einfach keine Gefahren. Würde es wider Erwarten doch einen Schaden geben, und sei es an der Drohne selbst, würde ich den natürlich auf meine Kappe nehmen, wenn er mir schon diesen (unentgeltlichen) Gefallen tut - Ehrensache.

Von einem gewerblichen Dienstleister hingegen würde ich schon erwarten dass er gesetzeskonform handelt und die vorgeschriebene(n) Versicherung(en) hat. Mit der Gewinnerzielungsabsicht würde ich annehmen dass ein solcher Dienstleister sich auch in Räumen mit erhöhten Risiken und fragwürdigerer Rechtslage bewegt. Solches Bildmaterial wird dann z.T. dann auch veröffentlicht. Also sollte man sich da auch rechtssicher sein.

Was Mario`s Beispiele angeht, hab ich mich einfach nur gefreut wieder was von ihm zu sehen. Sind ja wie von ihm gewohnt qualitativ schöne Arbeiten, die ich als Laie nur bestaunen kann. Finde es immer schön wenn man das in der Gemeinschaft hier teilt. Ob er versichert ist oder andere Bestimmungen einhält überlasse ich ihm. Gut gemeinte Hinweise kann ich aber auch verstehen.

16

Samstag, 20. März 2021, 10:43

Ob er versichert ist oder andere Bestimmungen einhält überlasse ich ihm.


Ja, das reicht. Ich war mit meiner Ansicht da zu übervorsichtig. "Typisch deutsch" ist das nicht, eher typisch Brüssel. Das Durcheinander wird jedem Drohnen- und Modellflug-Piloten immer wieder auch an solchen Beispielen deutlich:

Zitat

Liebes DMFV-Mitglied,



„Wann bekomme ich meine EU-Registrierungsnummer?“

Das fragen uns in diesen Tagen viele unserer Mitglieder. Und dies nicht ohne Grund, denn bereits seit dem 31.12.2020 hat die entsprechende EU-Durchführungsverordnung Rechtskraft.



Wegen technischer und organisatorischer Probleme hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) jedoch die Registrierungspflicht bis zum 30.04.2021 aussetzen müssen. Davon betroffen ist auch die Sammelregistrierung der Verbandsmitglieder durch die Luftsportverbände DMFV und DAeC.



„Was bedeutet das nun für mich?“

Sie brauchen sich weiterhin um nichts zu kümmern. Sie erhalten den Zugang zu Ihrer sogenannten eID-Nummer per E-Mail direkt vom LBA, sobald die Sammelregistrierung möglich ist. Nach letzten Informationen soll es Ende März soweit sein, so dass jedes DMFV-Mitglied spätestens am 30.04.2021 seine persönliche Registriernummer in Händen hält.



„Was geschieht, wenn ich mich bereits selbst beim LBA registriert habe?“

Gar nichts. Die EU-Datenbank erkennt Doppelregistrierungen und filtert diese heraus. Ihre bereits vom LBA vergebene Registriernummer behält ihre Gültigkeit.



„Wie bekomme ich künftig alle wichtigen Informationen aus erster Hand?“

Wir schicken Ihnen die heutige Mail aus der Verpflichtung heraus, Sie über die Verzögerung bei der Sammelregistrierung und deren Gründe seitens der Behörde in Kenntnis zu setzen.



Damit wir Sie auch in Zukunft direkt über gesetzliche Entwicklungen und andere wichtige Modellflugthemen informieren dürfen, benötigen wir Ihre Zustimmung.



Wenn Sie dies wünschen, melden Sie sich bitte für unseren kostenlosen Newsletter MITGLIEDERINFO an.



Vielen Dank für Ihre Geduld und einen guten Start in die Flugsaison, sofern es die Pandemielage wieder zulässt.



Mit freundlichen Grüßen / Best regards



Hans Ulrich Hochgeschurz

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soulbrother

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Samstag, 20. März 2021, 15:06

Ich verstehe zwar dass Versicherungen für bestimmte Risiken ratsam sind, wenn man diese nicht selbst tragen will/kann. Aber gleich ne generelle Pflicht draus zu machen find ich ein Unding.

Natürlich muss das eine Haft-Pflicht (-Vers.) sein, genauso wie im Strassenverkehr.
Als "Pilot" nimmst Du am Luftverkehr! teil und kannst dabei nicht nur "oben" Schaden anrichten, sondern auch in einem schlimmen Szenario eine Massenkarambolage auf der Autbahn anrichten...

Ich hab es einmal erlebt, dass ein PKW Fahrer (Ausland) keine Versicherung hatte und bin auf meinem Schaden sitzen geblieben, da ich damals nicht vor Gericht ziehen wollte, was auch wenig erfolgversprechend gewesen wäre...

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Sonntag, 21. März 2021, 06:05

Hallo Dieter,
wenn man mit seiner Drohne auf der Autobahn einen Schaden verursacht, oder z.B. in den Flugverkehr eindringt, dann verlässt man ja das eigene Grundsrück bzw. bewegt sich in öffentlichen- oder fremden Lufträumen in denen man nichts zu suchen hat. Das wären dann solche Szenarien über die man diskutieren kann.

Wenn Haftpflichtversicherungen die Jeder haben sollte (Verkehrhaftpflicht oder Privathaftpflicht) so was mit abdecken, ist das ja OK. Nur eine extra Drohnenversicherung abschließen zu müssen, finde ich ein Unding, wenn man als Privatmann ausschließlich in geringer Höhe auf dem eigenen Grundstück oder mit Zustimmung auf dem von Verfwandten, Freunden und Bekannten fliegt.

Dass man für etwaige Schäden ohne eine Versicherung ggf selbst aufkommen muss ist klar.
Dass wie in Deinem Fall der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen bleiben muss ist ebenfalls ein Unding. Von daher kann ich Deine Einstellung nachvollziehen.

Zuvor wurde auch mal eine Tagesversicherung erwähnt. Das könnte eine gute Sache sein, wenn man bewusst fremden Luftraum befliegt.

soulbrother

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Sonntag, 21. März 2021, 07:54

Hi Oli,
ja das Problem sind ja meist nicht die, die sorgfältig mit den Geräten umgehen, das ist erstmal eh klar.

Aber es gibt genügend Szenarien*, die ein Risiko aufweisen und da sich eben nicht jeder mal die paar Zehn- oder Hunderttausend Euronen Schadenersatz aus der Portokasse leisten kann, wenn so ein schlimmes Szenario eintritt, muss es eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung sein.
Leider sind nicht viele in einer Privathaftpflicht inkludiert, sondern nur bei ganz wenigen Versicherungen!

*Weil Du das eigene Grundstück herausstellst:
Wie viele eigene Grundstücke sind im Umkreis der "Akkuflugreichweite" von Multikoptern zu stark befahrenen Landstrassen oder Autobahnen? (Stichwort "Flyaway")
In der Luftfahrt gibt es bewährte Regeln und da ist die Sicherheit immer an erster Stelle. Und es macht bei der Vielzahl der sorglosen Fernpiloten** schon Sinn, strenge Regeln und Pflichten zu setzen.

**Beispiele, alle selbst gesehen:
1. Ein Ungeübter. Er flog vermutlich zum ersten Mal auf der großen Wiese. Versucht eine 8 zu fliegen, Copter "haut ab" in Richtung spielende Kindergruppe (ca. 100 mtr entfernt). Der Typ ist zu aufgeregt um sofort richtig zu handeln oder zu steuern, versucht beim vermutlich ersten Flug eine nicht ganz triviale "Figur" und das evtl. auch, weil die Werbung suggeriert, dass das alles ja sooo einfach ist...Dabei wird links und rechts schonmal vertauscht, wenn man auf sich selbst zufliegt ;-)

2. Ein beuftragter "Profi". Immobilienvideos werden mit einer Phantom 3 erstellt (ich war als Panofotograf dabei). Keine 200 mtr. vom kleinen Flugplatz entfernt, schönes Wetter und mindestens 6-7 (bemannte) Segler sind in der Stunde dort gelandet. Aber der "Pilot" hat den Tower nicht um Freigabe gefragt, was in der Praxis meist gar kein Problem wäre. Das weiß ich, weil ich selbst einige Auftrags-Fotoflüge hatte und bei zweien davon mit einem Tower telefoniert und eine Freigabe problemlos erhalten hatte.

3. Mir selbst passiert: Ich mach Flugübungen an einer Wiese. 2 Seiten der großen Wiese lagen am Waldrand mit sehr hohen Bäumen. Dachte, das ist eine tolle Abgrenzung und von der Waldseite droht dann keine "Gefahr" und ich muss mich nur auf die beiden anderen Himmelrichtungen konzentrieren.
Flieg also in ca. 20-40 mtr Höhe rum und plötzlich "schiesst" ein RTH in (zu) niedriger Höhe "von hinten" über die Baume in Richtung meines Kopters. Ich konnte den Hubschrauber nicht hören vorher, ich war dermaßen erschrocken, hab aber das vermutlich richtige gemacht: Sofort nach unten...

4. Im Urlaub sah ich 2 Jungen, grob geschätzt um die 15 Jahre jung mit 2 Quad-Koptern. Die Szene war ca. 500 mtr von einer Autobahn entfernt. Der eine verlor die Kontrolle und der Kopter verschwand, gottseidank nicht in Richtung BAB. Erst am nächsten Tag wurde das Ding gefunden, aber weit entfernt von der Flugwiese der beiden...

Es ist wie immer: 99mal geht alles gut - auch wenn es ist schon ein paarmal "ganz knapp" war - und daher wird das Risiko komplett unterschätzt, denn die eigene Statistik ist ja zu 99% sicher...

Ich zahl für meinen PKW seit Jahrzehnten eine Pflichtversicherung und hab nur einmal einen Unfall selbst verursacht.
Diese paar wenigen tausend Euro Blechschaden hätte ich locker selbst begleichen können, also hätte ich mir in den vielen Jahren sehr viel Geld sparen können, wenn es keine Pflichtversicherung wäre...
Ich kenne aber auch jemanden, der hat mit seiner Prollkarre (sorry, aber es war nunmal so) nen Schaden um die 200.000 (DM) angerichtet, der war dann doch ganz froh um die Versicherung...

soulbrother

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Sonntag, 21. März 2021, 08:06

Nur eine extra Drohnenversicherung abschließen zu müssen, finde ich ein Unding, wenn man als Privatmann ausschließlich in geringer Höhe auf dem eigenen Grundstück oder mit Zustimmung auf dem von Verfwandten, Freunden und Bekannten fliegt.

Zuvor wurde auch mal eine Tagesversicherung erwähnt. Das könnte eine gute Sache sein, wenn man bewusst fremden Luftraum befliegt.


Stell Dir dabei den "worst case" vor: Du fliegst locker flockig und Dein Kopter rast auf ein Kind zu und die Propeller in die Augen...
Es gibt nicht vermutlich nicht mehr so viele unkontrollierte Flyaways bei den neueren Fluggeräten, aber dennoch genug Möglichkeiten für Unfälle.

Tagesversicherung ist toll, aber wenn ich einen "echten Profi" brauche und der kommt mit einer Tagesversicherung, dann weiß ich, dass es kein besonders erfahrener Profi sein kann. Aber je nach Aufgabenstellung ist das nicht unbedingt entscheidend, auch klar ;-)