Bei den immer weitergehend regulierenden Gesetzen und Verordnungen rund um den Modellflug wäre ich etwas vorsichtiger mit Weitenangaben, die einen Flug nach Sicht (Line of sight) praktisch ausschließen.
Mit eigenem Webspace und Viewer könntest Du verhindern, dass man weit über die Pixelgröße bis zur einheitlichen Einfärbung des Bildschirms hineinzoomen kann.
Hast du den Himmel separat aufenommen, hast du die APP HDR Pano genutzt oder hast du den Himmel komplett ausgetauscht.
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"Ja da hast du natürlich Recht Harald. Allerdings darf auch in D "außer Sichtweite" geflogen werden, wenn nicht höher als 30m und wenn die Sicht der Drohne (FPV) übertragen wird, was bei mir ja der Fall war."
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Ja da hast du natürlich Recht Harald. Allerdings darf auch in D "außer Sichtweite" geflogen werden, wenn nicht höher als 30m und wenn die Sicht der Drohne (FPV) übertragen wird, was bei mir ja der Fall war.
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Und wenn ein "Spotter" dabei ist, der jederzeit eingreifen kann. Die Flughöhe kann eine Behörde aus den Log-Dateien auslesen und hier sieht das für mich nach mehr als 30 m aus.
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Ich war mir allerdings nicht bewusst, das ich hier einigen Lesern auch noch nachweisen muss...
Meine Bedenken waren nichts weiter als gut gemeinte, warnende Hinweise.
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Auch mein Kollege hat keinerlei Scheine oder Genehmigungen, fliegt aber ebenfalls nur auf eigenem Grund oder in der Natur, wo sich weder Personen noch Gebäude oder sonstige Gegenstände darunter befinden.
(...) Ab und zu fotografiere ich auch mal über Zäune, weil mich interessiert was dahinter ist.
Die Prämie für die Haftpflichtversicherung, die auch kommerzielle Flüge abdeckt, betrug 250 EUR für ein Jahr. Sobald Du einem Drohnenpiloten etwas für die Aufnahmen bezahlst, sollte er Dir seine gültige gewerbliche Haftpflichtversicherung nachweisen.
den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen...
https://www.drohnen.de/20336/drohnen-gesetze-eu/
Ob er versichert ist oder andere Bestimmungen einhält überlasse ich ihm.
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Liebes DMFV-Mitglied,
„Wann bekomme ich meine EU-Registrierungsnummer?“
Das fragen uns in diesen Tagen viele unserer Mitglieder. Und dies nicht ohne Grund, denn bereits seit dem 31.12.2020 hat die entsprechende EU-Durchführungsverordnung Rechtskraft.
Wegen technischer und organisatorischer Probleme hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) jedoch die Registrierungspflicht bis zum 30.04.2021 aussetzen müssen. Davon betroffen ist auch die Sammelregistrierung der Verbandsmitglieder durch die Luftsportverbände DMFV und DAeC.
„Was bedeutet das nun für mich?“
Sie brauchen sich weiterhin um nichts zu kümmern. Sie erhalten den Zugang zu Ihrer sogenannten eID-Nummer per E-Mail direkt vom LBA, sobald die Sammelregistrierung möglich ist. Nach letzten Informationen soll es Ende März soweit sein, so dass jedes DMFV-Mitglied spätestens am 30.04.2021 seine persönliche Registriernummer in Händen hält.
„Was geschieht, wenn ich mich bereits selbst beim LBA registriert habe?“
Gar nichts. Die EU-Datenbank erkennt Doppelregistrierungen und filtert diese heraus. Ihre bereits vom LBA vergebene Registriernummer behält ihre Gültigkeit.
„Wie bekomme ich künftig alle wichtigen Informationen aus erster Hand?“
Wir schicken Ihnen die heutige Mail aus der Verpflichtung heraus, Sie über die Verzögerung bei der Sammelregistrierung und deren Gründe seitens der Behörde in Kenntnis zu setzen.
Damit wir Sie auch in Zukunft direkt über gesetzliche Entwicklungen und andere wichtige Modellflugthemen informieren dürfen, benötigen wir Ihre Zustimmung.
Wenn Sie dies wünschen, melden Sie sich bitte für unseren kostenlosen Newsletter MITGLIEDERINFO an.
Vielen Dank für Ihre Geduld und einen guten Start in die Flugsaison, sofern es die Pandemielage wieder zulässt.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Hans Ulrich Hochgeschurz
GENERALSEKRETÄR
Ich verstehe zwar dass Versicherungen für bestimmte Risiken ratsam sind, wenn man diese nicht selbst tragen will/kann. Aber gleich ne generelle Pflicht draus zu machen find ich ein Unding.
Nur eine extra Drohnenversicherung abschließen zu müssen, finde ich ein Unding, wenn man als Privatmann ausschließlich in geringer Höhe auf dem eigenen Grundstück oder mit Zustimmung auf dem von Verfwandten, Freunden und Bekannten fliegt.
Zuvor wurde auch mal eine Tagesversicherung erwähnt. Das könnte eine gute Sache sein, wenn man bewusst fremden Luftraum befliegt.
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