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1

Montag, 12. Juni 2017, 09:25

Panono: Crazy Wave auf einem Stadtfest

Als ich noch ausschließlich mit meinem 24 mm-Objektiv unterwegs war, sind Landschafts- und menschenleere Innenräume meine bevorzugten Motive gewesen.
Ein Versuch auf einer Ostsee-Brücke mit 72 Einzelaufnahmen machte mir schnell klar, wie unsinnig der Versuch wäre, fehlende Schuhe und überzählige Gliedmaßen von Passanten zu retuschieren.

Mit dem 8 mm Fisheye ergaben sich zwar bei Bildern vom Hoffest eines Erdbeerhofes die gleichen Probleme, doch mit ein paar Zusatzaufnahmen von denselben Blickwinkeln aus konnte ich manche geisterhaften Erscheinungen beseitigen.

Mit 36 Linsen und einem Klick kann ich mit der Panono nun endlich auch solche bewegten Szenen einfangen:

http://www.pano.szenerien.de/Panono/Stad…Wave/index.html


Die Auflösung ist doch ganz beachtlich, finde ich.

Eine Frage ist für mich immer noch: Muss ich so Gesichter verpixeln, um das Recht auf das eigene Bild der Abgebildeten zu wahren? Oder kann man alle Passanten als Beiwerk betrachten?
Leider geht dadurch viel von der entspannten und freudigen Atmosphäre des Festes verloren.

Und die nächste Frage ergibt sich, wenn ich mit dem hoch über mich ausgestreckten Panono-Stick aufnehme: Gilt die Panoramafreiheit definitiv nur bis zur Augenhöhe?

2

Montag, 12. Juni 2017, 10:06

Um Gottes Willen, bitte die Gesichter nicht verpixeln... Erstmal sieht das tatsächlich furchtbar aus, dann ist es eine Heidenarbeit und imho auch garnicht nötig.

Wenn Bauer Hubert wider Erwarten doch noch Kenntnis von Deinem Panorama erlangen sollte wird er sich vermutlich bei Dir melden, sofern er sich in der Darstellung herabgewürdigt fühlen sollte... Nach meiner Meinung sind die Personen Beiwerk zur Gesamtszene und weder diese, noch Nummernschilder werden unkenntlich gemacht. Wer heimlich mit der heißen Sekretärin zum Bargteheider Erdbeerfest geht und dort die Ehefrau betrügt möge das bitte mit seinem Gewissen ausmachen und nicht mit mir...

3

Montag, 12. Juni 2017, 10:24

Hallo Mark, danke für Deine Einschätzung! Eine Heidenarbeit wäre das mit der neuen Funktion von Pano2VR, die eine Variation des Patchtools ist. Das habe ich mit zwei solchen Patches ausprobiert. Es dauert ewig, ständig muss das gesamte Panorama mit allen Patches nachgeladen werden. Hier habe ich einfach alle Gesichter in einem Arbeitsgang in PS mit einem oder mehreren Ovalen ausgewählt und den Mosaik-Filter angewendet.

Gut, dann tausche ich mal das Pano gegen das unbearbeitete aus.

Und wo endet die Panoramafreiheit? Befindet sich die Panono-Kamera mit Stick in etwa 2,5 m noch auf Augenhöhe?

4

Montag, 12. Juni 2017, 10:52

Ich habe ein wenig das Gefühl daß Du Dir zuviele Sorgen machst...

Sofern nicht gerade Knöllchen-Horst bei Dir ums Eck wohnt denke ich wirst Du Dein Panoramahobby ohne Gerichtsprozesse und Gefängnisaufenthalte fortführen können...

Undertable

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5

Montag, 12. Juni 2017, 12:18

hier bei ausreichendem Licht ein weiteres gutes Beispiel um wie viel besser die Panono gegenüber der kürzlich erwähnten IRIS ist

Der Beitrag von »panox« (Montag, 12. Juni 2017, 23:26) wurde vom Autor selbst gelöscht (Freitag, 16. Juni 2017, 10:30).

7

Donnerstag, 15. Juni 2017, 18:45

Welche Motive wären denn in dem Bild, die von der Regelung der Panoramafreiheit betroffen wären?
Die Leute, die von hoch oben aus dem Korb am Kran fotografieren, wissen vermutlich nicht mal, dass es sowas gibt.
Als Normalo Handyknipser wüsste ich das auch nicht.
Gruß vom pano-toffel

8

Donnerstag, 15. Juni 2017, 21:21

Um Gottes Willen, bitte die Gesichter nicht verpixeln... Erstmal sieht das tatsächlich furchtbar aus, dann ist es eine Heidenarbeit und imho auch garnicht nötig.


Bitte weiterhin verpixeln!

Dein Anstandsgefühl hat dich da bisher absolut richtig geleitet, panox.

Erstens ist es absolut asozial, Menschen ohne deren Einverständnis identifizierbar zu veröffentlichen, zweitens kann man die Wirksamkeit des § 23 I Nr. 2 KunstUhrG bei hochauflösenden Panoramen mit Zoomfunktion absolut angezweifelt werden.

Dieses "ach, der kann sich ja melden, wenn es ihm nicht passt" Geschwätz ist wirklich unterste soziale Schublade.

9

Donnerstag, 15. Juni 2017, 21:49

Ein Hauptmotiv bei einem 360°-Panorama ist immer besonders zu begründen.

Hier deuten schon der von mir gewählte Bildtitel und der Eingangsblickwinkel darauf hin, dass das Fahrgeschäft und die Freude der Mitfahrer im Vordergrund der Bildaussage stehen.

Somit wären die Umstehenden aus meiner Sicht als Beiwerk zu betrachten. Jeder, der in diesem öffentlichen Raum an einem Fest teilnimmt, von dem auch Bilder von der Presse verbreitet werden, sollte davon ausgehen, dass er auch in anderen Medien wie dem Internet in einem Bildzusammenhang in Erscheinung treten kann.

Muss er/sie dafür erst in die Kamera lächeln, um so seine unausgesprochene Zusage zur Veröffentlichung zu signalisieren?

Was ist mit all den in Fernsehbeiträgen immer wieder gezeigten Menschen in Fußgängerzonen, die ohne ihr Wissen mit einem Teleobjektiv gefilmt werden?

Wie ich schon ausgeführt habe, geht bei einer Verpixelung aller Gesichter die freudige und lockere Atmosphäre dieser Szenerie vollkommen verloren.

10

Donnerstag, 15. Juni 2017, 22:07

Dieses "ach, der kann sich ja melden, wenn es ihm nicht passt" Geschwätz ist wirklich unterste soziale Schublade.


Das hast Du aber bei Deinen letzten Flughafenpanoramen (http://llj.li/p/k0pkz7) nicht konsequent umgesetzt...

11

Donnerstag, 15. Juni 2017, 22:33

Dieses "ach, der kann sich ja melden, wenn es ihm nicht passt" Geschwätz ist wirklich unterste soziale Schublade.


Das hast Du aber bei Deinen letzten Flughafenpanoramen (http://llj.li/p/k0pkz7) nicht konsequent umgesetzt...


Oha, vielen Dank für den Hinweis!

12

Donnerstag, 15. Juni 2017, 22:53

Ein Hauptmotiv bei einem 360°-Panorama ist immer besonders zu begründen.

Hier deuten schon der von mir gewählte Bildtitel und der Eingangsblickwinkel darauf hin, dass das Fahrgeschäft und die Freude der Mitfahrer im Vordergrund der Bildaussage stehen.

Somit wären die Umstehenden aus meiner Sicht als Beiwerk zu betrachten. Jeder, der in diesem öffentlichen Raum an einem Fest teilnimmt, von dem auch Bilder von der Presse verbreitet werden, sollte davon ausgehen, dass er auch in anderen Medien wie dem Internet in einem Bildzusammenhang in Erscheinung treten kann.

Muss er/sie dafür erst in die Kamera lächeln, um so seine unausgesprochene Zusage zur Veröffentlichung zu signalisieren?

Was ist mit all den in Fernsehbeiträgen immer wieder gezeigten Menschen in Fußgängerzonen, die ohne ihr Wissen mit einem Teleobjektiv gefilmt werden?

Wie ich schon ausgeführt habe, geht bei einer Verpixelung aller Gesichter die freudige und lockere Atmosphäre dieser Szenerie vollkommen verloren.


Ihr solltet euch mal den Aufsatz "Google StreetView: Urheber- und persönlichkeitsrechtliche Fragen zum Straßenpanorama" von Stefan Ernst ansehen. (CR 2010, 178-184)

Gerade hinsichtlich der Zoomfunktion bei interaktiven Panoramen wird hier meine Meinung gestützt:

Zitat

Argumentation und Ergebnis werden noch weiter durch die Tatsache gestützt, dass Google StreetView mittels einer Zoom-Funktion die weitere Annäherung an abgebildete Personen und die Vergrößerung ihrer Einzelheiten unter gleichzeitiger Veränderung des Bildausschnitts ermöglicht. Dass der Zoom dies möglicherweise nicht bezwecken mag, ist unerheblich, denn er ermöglicht es, was auch in Kauf genommen wird. Dies führt dazu, dass für die Beurteilung der Frage, ob überhaupt ein „Beiwerk” vorliegen kann, der engstmögliche Bildausschnitt mit der im Einzelfall betroffenen abgebildeten Person für die Entscheidung über die Anwendbarkeit des § 23 Nr. 2 KUG zugrunde gelegt werden muss.


womit sich freilich in Verbindung mit den Aussagen i. R. d. 23 KUG

Zitat

Die Privilegierung der Nr. 2 greift dann ein, wenn Thema der Abbildung eben nicht die (auch) abgebildete Person, sondern die Landschaft oder Örtlichkeit ist, die das Bild prägen muss. Dies ist dann der Fall, wenn die Personendarstellung in der Gesamtschau so untergeordnet ist, dass sie auch entfallen könnte, ohne dass sich der Gegenstand oder der Charakter des Bildes verändern würde" (OLG Karlsruhe v. 18.8.1989 – 14 U 105/88, GRUR 1989, 823)


welche sich dann eben gerade auf den engstmöglichen Bildausschnitt und damit im Zweifel auf eine völlig ohne Hauptwerk dargestellte Person bezieht und

Zitat

Es sei darauf hinzuweisen, dass die Gerichte den Anwendungsbereich dieser Ausnahme stets eng ausgelegt haben." (vgl. Wankel, Foto- und Bildrecht, Rz. 205 f.)


(bezogen auf den Ausnahmekatalog des 23 I) natürlich ein ganz anderes Bild entsteht, als einige es hier vermitteln wollen.

Gruß

http://www.juris.de/jportal/portal/t/15n…se=1&metainfo=2

13

Freitag, 16. Juni 2017, 07:09

Okay, Du bist anwaltlich tätig und Fotograf, ich bin nur Fotograf und kann Deinen Ausführungen erstmal nichts entgegensetzen. Touché.

Gäbe es denn aus fotografisch ästhetischer Hinsicht die Alternative nur Teile des Gesichts, etwa die Augen unkenntlich zu machen? Ab welcher Kopf-/Bildauflösung ist ein Mensch eindeutig identifizierbar? Reicht es, Personen die frontal erkennbar sind (Beide Augen) unkenntlich zu machen, oder gilt dies sogar für Ansichten im Profil oder gar von hinten?

14

Freitag, 16. Juni 2017, 08:23

Hallo,

für die Identifizierung reicht es eigentlich nicht aus nur die Gesichter zu verpixeln. Personen sind auch über ihre Kleidung oder Kombination aus bestimmten Kleidungsstücken sicher zu identifizieren. Eigentlich bedeutet dies, dass man nur noch leere Plätze ablichten darf oder die Bilder gleich für sich behalten kann. Bei Fahrzeugen gilt im Prinzip ähnliches.

MfG

Rainmaker

15

Freitag, 16. Juni 2017, 09:55

Gäbe es denn aus fotografisch ästhetischer Hinsicht die Alternative nur Teile des Gesichts, etwa die Augen unkenntlich zu machen? Ab welcher Kopf-/Bildauflösung ist ein Mensch eindeutig identifizierbar? Reicht es, Personen die frontal erkennbar sind (Beide Augen) unkenntlich zu machen, oder gilt dies sogar für Ansichten im Profil oder gar von hinten?


Diese Ausnahmen im § 23 KUG sind stets Einzelfallentscheidungen. Ich habe einige Zeit in der Pressekammer des LG Hamburg verbracht. Hier ging es zwar meist um die Nummer 1 des Absatz 1, also meist "Zeitung versus Promi - zu privat oder nicht". Auch da waren es stets heftige und lange Diskussionen mit oft interessanten Argumenten.

Auch hier kann man als Fotograf natürlich für sich und gegenüber anderen viel überlegen und argumentieren. Wie bedeutend ist das Hauptwerk? Wie groß sind die abgebildeten Personen? Eine Reisegruppe vor dem Eifelturm, die 30 Meter vom Fotografen entfernt steht, wird anders zu bewerten sein, als das Kind, dass direkt neben einer Parkbank, die man selbst gerade als "Hauptwerk" ablichten will im Kinderwagen steht und in voller Größe abgebildet wird.

Da muss man bei jedem Bild eben abwägen, was man selbst für sich verantworten will. Eben nicht nur rechtlich, sondern wie oben dargestellt eben auch sozial. Persönlich bewerte ich es immer (wie nun auch der Aufsatz bestätigt) anhand der höchstmöglichen Zoomstufe. Ist ein Gesicht dort nur einige Pixel groß, ist es mir egal. Sind es deutlich mehr Pixel, zensiere ich. In Innenräumen zensiere ich schärfer, als im Freien.

Bei Fahrzeugen gilt im Prinzip ähnliches.


Nein. Auch dieser Mythos hält sich hartnäckig. Ein Auto hat keine Persönlichkeitsrechte. Du kannst es (in der Regel!) fotografieren und veröffentlichen, wie du lustig bist. Nicht einmal das Kennzeichen musst du (i. d. R) verpixeln. Da der Normalbürger keinen Zugriff auf die Daten "hinter" dem Kennzeichen hat, ist dieses auch nicht schützenswert. Daher darf man ja auch keine Kennzeichen als Internet-Domain registrieren, da sonst jeder über die whois-Anfrage bei der denic deine persönlichen Daten mit dem Kennzeichen in Verbindung bringen könnte.

Auch hier natürlich stets Ausnahmen möglich, insbesondere wenn das Fahrzeug mit einer Person, Zeitpunkt, Ort oder Ähnlichen durch irgendwelche Umstände fest in Verbindung gebracht werden kann oder das Fahrzeug an sich schon schützenswert wäre (schwierig, vergleiche Kussmund auf AIDA Urteil in den letzten Wochen).

Gruß

Auch wenn eigentlich unnötig: Beiträge hier im Forum sind natürlich mein privates Geschwätz und keine rechtliche Beratung :-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EOS1D« (16. Juni 2017, 10:33)


kbaerwald

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16

Freitag, 16. Juni 2017, 10:17

Für Amateure gibt es eine einfache Möglichkeit die ganzen Probleme zu vermeiden - Bilder mit Personen nicht öffentlich machen. Klingt banal, ist aber wirksam - einfach darauf verzichten.

17

Freitag, 16. Juni 2017, 11:18

Das hört sich so an als ob man empfehle, immer im Keller zu bleiben, dann würde man dem Tod durch Blitzschlag eirfolgreich ein Schnippchen schlagen :-) Juhuu!

18

Freitag, 16. Juni 2017, 11:26

Okay, diese Ansicht sollte stressfrei sein:

http://www.pano.szenerien.de/Panono/Stad…ut-1/index.html


-- keine Gesichter
-- keine Ganzkörperdarstellung
-- keine Atmo (urherberrechtlich geschützte Lautsprechermusik aus dem Fahrgeschäft)

Wenn nun Warenzeichen und die Abbildungen auf dem Fahrgeschäft auch bedenklich sind, werde ich das gesamte Panorama schwärzen.

Grüße und danke für die aufschlussreiche Diskussion!

Harald

Undertable

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19

Freitag, 16. Juni 2017, 13:30

mein ganz persönlicher Senf zu dieser Thematik:

Als Hobbyknipser bin ich mir darüber im Klaren dass ich unfreiwillig Teil von Fotomotiven werden kann wenn ich mich in der Öffentlichkeit bewege.
Ich mag es zwar nicht selbst fotografiert zu werden, kann aber auch nicht immer direkt von der Bildfläche verschwinden wenn irgendwo grad wer ein Foto macht.
Es lässt sich also gar nicht vermeiden dass man in der Öffentlichkeit als Beiwerk auf ein Foto gerät.
Bei Veröffentlichung eines solchen Bildes würde ich mir aber schon wünschen dass man zumindest mein Gesicht dezent unkenntlich macht (Verpixelung oder Unschärfe).

Umgekehrt denke ich an den Spruch: "Was Du nicht willst was man Dir tut..."

kbaerwald

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20

Freitag, 16. Juni 2017, 14:09

Das hört sich so an als ob man empfehle, immer im Keller zu bleiben, dann würde man dem Tod durch Blitzschlag eirfolgreich ein Schnippchen schlagen :-) Juhuu!

:D War auch eher für ganz ängstliche Gemüter gedacht. Aber, im Ernst, es ist manchmal schwer zu entscheiden, ob Personen in einem 360Pano nun "schmückend Beiwerk" sind oder direkt anvisiert wurden. Wenn man statt eines stativgebundenen Pano-Rumgedrehes mit drei bis sechs Aufnahmen eine kleine Kamera a la Ricoh Theta S (One-Shot-Pano) nimmt, kann man es nicht so genau timen, ob da der eine oder andere gerade im Bild ist.

Ich habe mit der Theta S erlebt, dass Leute hoch hüpfen (ich habe die Kamera per 1m-Selfiestab über meinen Kopf gehalten und ausgelöst) um noch ins Bild zu kommen. Ich hab auch Aufnahmen aus dem Kölner Dom, bei dem alle Welt gebannt in meine Richtung geschaut hat, als wäre ich Träger einer Monstranz. Das kann manchmal auch peinlich sein.

Klaus

P.S. Diese Bilder werde ich NICHT ins Netz stellen ;)