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Frank360

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Dienstag, 3. Juli 2012, 13:15

EuGH: Gebrauchte Software und Lizenzen dürfen weiterverkauft werden

Es hat sich hier ja öfters die Frage gestellt, ob es nun Rechtens ist, gebrauchte Software weiterzuverkaufen oder nicht. Nun hat es heute der Europäische Gerichtshof höchstrichterlich entschieden: JA, es ist erlaubt.

Zitat


Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Bereits verwendete Software-Lizenzen darf der Besitzer laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes weiterverkaufen. Der US-Konzern Oracle hatte gegen eine Münchner Firma geklagt und unterlag vor Gericht.


Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen nach einem EU-Urteil generell weiterverkauft werden. Das gilt nicht nur für Kopien auf CD und DVD, sondern auch dann, wenn Kunden die Software für diese Computerprogramme im Internet von der Herstellerseite herunterladen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden. Ein Entwickler könne sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Kopien durch einen Kunden nicht widersetzen. Dabei sei es aber unzulässig, dass ein Kunde die Software für den Weiterverkauf aufspalte und teilweise weiterverkaufe.

Das Urteil bedeutet für den amerikanischen Softwareentwickler Oracle eine Niederlage vor Gericht. Der Konzern hatte im Streit um gebrauchte Softwarelizenzen das Münchner Unternehmen UsedSoft verklagt, das mit "gebrauchten" Softwarelizenzen unter anderem von Oracle handelt. Oracle sah seine Urheberrechte verletzt. Mit dieser Praxis hatte UsedSoft auch andere Hersteller wie etwa Microsoft verärgert. Die Entwickler fürchten den Verlust von Kunden und sinkende Einnahmen durch den Gebrauchthandel.


Recht erschöpft sich mit Erstverkauf

Nach Ansicht der Richter erschöpft sich das Recht auf ausschließliche Verbreitung der Programmkopien mit dem Erstverkauf. Stelle ein Konzern seinem Kunden eine Kopie zur Verfügung und erlaube ihm über einen Lizenzvertrag das unbefristete Nutzungsrecht dieser Kopie, so erlischt sein Recht auf ausschließliche Verbreitung. "Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen", schreiben die Richter. Dem Weiterverkauf der Kopie könne er sich dann nicht mehr widersetzen. Das gelte auch für verbesserte und aktualisierte Fassungen - weil sie Bestandteil der Kopie seien.

UsedSoft handelt mit Lizenzen, die vom ursprünglichen Lizenzinhaber nicht mehr benutzt werden. Die Kunden erhalten nicht die vom Orcle-Kunden per Download erstelle Programmkopie, sondern laden die Software erneut direkt von der Oracle-Webseite herunter. Kunden, die bereits über das Programm verfügen, können eine Lizenz oder einen Teil der Lizenz für zusätzliche Nutzer hinzuerwerben. Dies ist laut Urteil zulässig. UsedSoft-Kunden seien "rechtmäßige Erwerber" der Programmkopie, so die Richter.
Entscheidung der höchsten Instanz

Vertreter von Oracle zeigten sich von dem Urteil überrascht und enttäuscht. "Der Gerichtshof der Europäischen Union [hat] die bedeutsame Chance verpasst, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum an die europäische Wirtschaft und europäische Unternehmen auszusenden", sagte Oracle-Vertreterin Truiken Heydn von TCI Rechtsanwälte laut einer Stellungnahme. Man vertraue darauf, dass dies nicht das Ende der Rechtsentwicklung sei.

Gegen das Urteil kann Oracle aber keine Rechtsmittel mehr einlegen, da der EuGH die höchste Instanz ist. Der konkrete Fall wird nun an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen, der entscheiden muss.


Quelle: stern.de

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Dienstag, 3. Juli 2012, 13:47

Vielen Dank - ein interessantes Urteil. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob das wirklich für Unternehmens- und Endkunden vorteilhaft ist. Manche Softwarehersteller knüpfen den Lizenzcode mittels Aktivierungsserver ja jetzt schon an einen bestimmten PC und lassen sich die Freischaltung für einen Gebrauchtkäufer noch einmal bezahlen.
Herzliche Grüsse

Visual.Tom

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Visual.Tom« (3. Juli 2012, 13:58)