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Fischlein

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1

Donnerstag, 29. September 2011, 19:02

Urheberrechtsfrage

Hallo
ich möchte ein Panorama von einer Firma in einem Gewerbegebiet erstellen. Zum Einsatz käme ein Hochstativ. Sieht einfach besser aus bei hohen Gebäuden. Aufnahmestandpunkt wäre Strasse/Gehweg.
Nun lese ich gerade dies hier.

"Im Himblick auf Rechte des Archtitekten und die Außenansicht eines Bauwerkes hat der Gesetzgeber in § 59 UrhG entschieden, dass Außenaufnahmen und deren Verwertung ohne Zustimmung des Urhebers (=Architekten) zulässig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufnahme nicht von einem Privatgrundstück, sondern von öffentlicher Straße (Straße ist der öffentlich gewidmete Verkehrsraum inkl. Fahrbahn, Gehweg und Radweg) ohne Hilfsmittel (z.B. Leiter, Hubschrauber) aus aufgenommen wurde. Auch darf kein anderer Aufnahmstandpunkt als ein allgemein zugänglicher gewählt werden, also nur von der Straße aus fotografiert werden und nicht etwa von einem gegenüberliegenden Haus. Dann bedarf es auch keiner Zustimmung des Gebäude-Eigentümers, da dessen Grundstück ja nicht betreten wird und damit keine Verletzung des Eigentumsrechts und des daraus abgeleiteten Hausrechts erfolgt."


Hat jemand schon eine Erfahrung gemacht zu diesem Thema?

Gruß Heino

2

Donnerstag, 29. September 2011, 19:27

Architektur gilt nur als schützenswertes Urheberwerk, wenn es nenneswerte architektonische Gestaltung aufweist, die über den reinen Zweckbau hinausgehen. Wenn es anders wäre, dürfte es im Internet kaum Bilder von Städten geben.
Wie die rechtlichen Verhältnisse tatsächlich aussehen, kann man nur im Einzelfall unter Kenntnis aller Gegebenheiten erahnen. EIne klare pauschale Aussage nach dem Muster "Wenn... dann" gibt es nicht.
Gruß vom pano-toffel

3

Donnerstag, 29. September 2011, 19:39

ohne Hilfsmittel (z.B. Leiter, Hubschrauber

das ist meiner ansicht nach der knackpunkt. in deinem falle benützt du mit einem hochstativ ein hilfsmittel. das ist ähnlich gelagert, wie die aufbauten auf den google autos.

4

Donnerstag, 29. September 2011, 19:55

Falls Dich das Thema generell interessiert empfehle ich:
http://www.rechtambild.de/ und auch deren "Juristisches Handbuch für Fotografen" (als PDF).

Für Deinen Fall vermute ich wie pano-toffel dass das Gebäude nicht urheberrechtlich geschützt ist.
Wichtig ist die Panoramafreiheit, die es dem Fotografen erlaubt z.B. auch Personen mit aufzunehmen wenn diese offensichtlich nicht das Hauptmotiv sind. Die Aufnahmen dürfen in diesem Fall auch nicht mit Hilfsmitteln gemacht werden (Leiter, Teleobjektiv!). Der Artikel dazu ist aber wesentlich besser als mein kurzer Abriss.
Streng genommen tanzt Google Streetview eher in den dunkleren Teilen der rechtlichen Grauzone - eben weil die Panoramaköpfe ziemlich hoch auf einem Auto montiert sind. Das gilt auch für Hochstative wenn Du die Rechte Dritter verletzt.
Aber konkretere Urteile kenne ich nicht.

Grüße
Marcus

Fischlein

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5

Donnerstag, 29. September 2011, 20:31

Danke für eure Antworten.
Was ein S..... Thema.

Gruß Heino

D_i_r_k

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6

Freitag, 30. September 2011, 14:31

Einfach mal den Paragraphen genau anschauen ;-)

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.

§ 59 UrhG betrifft nur urheberrechtlich geschützte Werke

Normale Gebäude sind davon nicht betroffen.

Bei Fotografien von erhöhten Standpunkten aus ist natürlich die Privatsphäre von Personen zu beachten.

.

Fischlein

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7

Freitag, 30. September 2011, 20:35

Danke für den Hinweis

D_i_r_k

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8

Dienstag, 4. Oktober 2011, 09:10

Noch ein kleiner Nachtrag: Falls man dann diese Fotos veröffentlichen oder verkaufen möchte, sollte darauf geachtet werden, das keine Logos und Werbung von Firmen zu sehen ist. Also z.B. das BMW-Schild auf einem Dach des Autohauses oder ein VW Logo an einer Hauswand.
Falls vorhanden, dann retuschieren, entfernen!

So kann man sich Ärger mit dem Rechteinhaber ersparen ... könnte sonst teuer werden ;-)


.

9

Dienstag, 4. Oktober 2011, 09:24

Für Logos und Werbeschilder gilt die selbe Regelung wie für andere Gegenstände die dem Urheberrecht unterliegen.
Falls bleibend im Straßenbild angebracht und Schöpfungshöhe gegeben dürfen können sie trotzdem unter den Bedingungen der Panoramafreiheit fotografiert werden...

Im Gegensatz zu anderen Fällen hilft hier auch oft eine freundliche Anfrage beim Rechteinhaber um das Logo gegebenenfalls prominent zu plazieren oder zum Thema des Bildes zu machen. Schließlich ist es kostenlose Werbung und dafür sind die Logos gemacht.

Grüße
Marcus