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Freitag, 4. März 2011, 20:31

Recht am Bild

Vielleicht kennt der eine oder diese Seite noch nicht. Ein Blog von zwei Jurastudenten über "Recht am Bild": http://www.rechtambild.de. Gerade diesen Monat wurde dort das "Juristische Handbuch für Fotografen" aktualisiert und steht zum Download bereit.

Michael

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Freitag, 4. März 2011, 20:38

Danke Button gedrückt.

3

Freitag, 11. März 2011, 13:31

Bildrechte

Vielen Dank für den guten Tipp!!!
Besonders wertvoll für die Panorama-Fotografen, die in der Öffentlichkeit fotografieren ist hier die Aktualisierung zum §59 UrhG,
die sogenannte "Panoramafreiheit" - also wie für uns gemacht :-)
Zu beachten ist bei Aufnahmen, dass man sich auf öffentlich zugänglichem Gelände befindet und ohne Hilfsmittel wie Leiter, erhöhte Persektive z.B. vom Balkon eines
ggü. liegenden Hauses o.Ä. arbeitet, wenn man Häuser mit aufnimmt, die in Privatbesitz sind (sogen. "Straßenbildfreiheit").

Neu war für mich die geforderte Quellenangabe gem. § 63 UrhG.

:!:
Nikon D300, Nikkor 10,5mm, MK Panohead III, LR 4.3, PS 06, PTGui, Pano2VR

5

Freitag, 11. März 2011, 17:21

Auch von mir danke.



Gruß Chris
Canon EOS 7D + 500D / Berlebach Stativ / Manfrotto MK294 / Gigapan Epic Pro / Nodal Ninja Ultimate R1 / Sigma 8mm Fisheye / Sigma 10-20mm / Sigma 17-70mm / Canon 18-55 IS / Canon 55-250 IS / Canon 1.8 50mm / Canon 100-400mm L USM

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