Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Astroman« (18. August 2009, 16:49)
Nabend,
vielleicht ist die Frage des Verwendungszwecks der Fotos nicht ganz unerheblich? Wenn es für private Zwecke genutzt werden soll, dann sehe ich da eher keine Probleme. Bei gewerblicher Nutzung - auch für Zwecke der Eigenwerbung - habe ich da eher Bauchschmerzen. Grundsätzlich gibt es eine grundlegende Erfahrung: Wenn einer aus dem ganzen Gefüge ein Problem hat, dann hast Du auch ein Problem. :o)
Viele Grüße
Holger Schulze
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@Bruno hat nicht der Veranstalter das Hausrecht ? und : es ist eine öffentliche Veranstaltung in öffentlichem Raum ohne Eintritt oder andere Zugangsbeschränkung... denkt weiter der mthrills
ich weiss, dass dieses thema hier schon diskutiert wurde, frage euch aber trotzdem nochmal:
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