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Donnerstag, 30. November 2023, 19:57

Datenschutz-Problematik

Im Pano2VR-Forum bin ich auf eine Virtuelle Tour mit eingebetteten Videos aufmerksam geworden. Es sind dort in den Marktplatz-Panoramen sehr viele Menschen zu sehen, die der Fotograf nicht alle fragen konnte, ob sie mit einer Veröffentlichung ihrer fotografischen Abbildung einverstanden sind.

Daher hat der Fotograf eine Möglichkeit eingebaut, wie ihm der Wunsch mitgeteilt werden könnte, bestimmte Gesichter unkenntlich zu machen.

Wallenstein-Spiel

Er war so nett, mir ein Beispiel seines Skins zu senden und Ich habe das dann gleich mal mit einem meiner Panoramen ausprobiert:

Panoramabeispiel zur Datenschutz-Problematik

Die Gesichter und die KFZ-Kennzeichen habe ich sicherheitshalber verändert.

Die Frage ist, ob es ausreicht, eine nachträgliche Verpixelung erst auf Anfrage durchzuführen, denn mit der Veröffentlichung ist die Privatsphäre ja bereits berührt.

Copilot gibt da folgende Antwort aus:

Zitat

Nein, das reicht nicht aus. Wenn Sie ein Panorama veröffentlichen, auf dem Personen erkennbar sind, müssen Sie grundsätzlich deren Einwilligung einholen, es sei denn, es handelt sich um Personen der Zeitgeschichte oder um Beiwerk. Das ergibt sich aus dem Recht am eigenen Bild, das in §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KunsturhG) geregelt ist. Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, das nicht davon abhängt, ob sich jemand beschwert oder nicht. Wenn Sie also ein Panorama ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlichen, verletzen Sie deren Recht am eigenen Bild und können auf Unterlassung, Schadensersatz oder sogar Strafe in Anspruch genommen werden. Es ist daher ratsam, die Personen entweder vorher um Erlaubnis zu fragen oder sie unkenntlich zu machen, bevor Sie das Panorama veröffentlichen. Sie können dafür verschiedene Methoden verwenden, wie z.B. Verpixeln, Verwischen oder Übermalen. Für weitere Informationen zum Recht am eigenen Bild können Sie sich diese Webseiten ansehen: [Recht am eigenen Bild » Gesetz & Strafe bei Personenfotos](^4^), [Fotografieren: Was ist erlaubt und was nicht?](^5^), [Panoramafreiheit: Das müssen Fotografen wissen](^6^).

Quelle: Unterhaltung mit Bing, 1.12.2023
(1) Recht am eigenen Bild » Gesetz & Strafe bei Personenfotos - advocado. https://www.advocado.de/ratgeber/medien-…genen-bild.html.
(2) Fotografieren: Was ist erlaubt und was nicht? - Guter Rat. https://www.guter-rat.de/magazin/steuern…rafie-recht-330.
(3) Panoramafreiheit: Das müssen Fotografen wissen - 22places. https://www.22places.de/panoramafreiheit-fotografie/.
(4) Bilder verpixeln: So gehts kostenlos am PC & Smartphone - GIGA. https://www.giga.de/tipp/bilder-verpixeln-kostenlos/.
(5) Gesichter verpixeln in Fotos: Die besten Tools - CHIP. https://www.chip.de/news/Niemals-einfach…_183577606.html.
(6) Gesichter in Fotos mit KI automatisch verpixeln - AILab Tools. https://www.ailabtools.com/de/face-blur.



Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt aber diese Ausnahme:

Zitat

Bildnisse von Versammlungen und Aufzügen: Aufnahmen von öffentlichen Versammlungen dürfen ohne Zustimmung der darauf abgebildeten Person erfolgen. Eine Bildberichterstattung ist also ohne Einwilligung erlaubt. Davon ausgenommen sind aber private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Beerdigungen.


https://www.advocado.de/ratgeber/medien-…genen-bild.html


Grüße

Harald

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »panox« (1. Dezember 2023, 13:44)


soulbrother

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Beruf: Werbefotograf

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2

Montag, 4. Dezember 2023, 14:16


Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt aber diese Ausnahme:

Zitat

Bildnisse von Versammlungen und Aufzügen: Aufnahmen von öffentlichen Versammlungen dürfen ohne Zustimmung der darauf abgebildeten Person erfolgen. Eine Bildberichterstattung ist also ohne Einwilligung erlaubt. Davon ausgenommen sind aber private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Beerdigungen.


Hinweis:
Man achte aber auf die Definition von Bildberichterstattung.

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Dienstag, 5. Dezember 2023, 11:28

Copilot antwortet auf meine Anfrage:

"Definiere "Bildberichterstattung" im Bezug auf das Kunsturhebergesetz und das Recht am eigenen Bild."

Zitat

Bildberichterstattung ist die Veröffentlichung von Fotos oder anderen bildlichen Darstellungen, die Personen oder Ereignisse zeigen, die von öffentlichem Interesse sind. Das Kunsturhebergesetz (KUG) regelt das Recht am eigenen Bild, das Teil des Persönlichkeitsrechts ist. Das Recht am eigenen Bild besagt, dass grundsätzlich nur der Abgebildete darüber entscheiden darf, ob und in welchem Zusammenhang sein Bild veröffentlicht wird. Eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Abgebildeten ist also in der Regel nicht erlaubt. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die in § 23 KUG aufgeführt sind. Dazu gehören zum Beispiel Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk, Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Vorgänge oder Bildnisse der Kunst. Bei diesen Ausnahmen muss das Recht am eigenen Bild gegen das öffentliche Informationsinteresse und die Meinungs- und Pressefreiheit abgewogen werden. Für weitere Informationen können Sie die folgenden Quellen konsultieren: [Das Recht am eigenen Bild | Persönlichkeitsrechte | bpb.de](^1^), [Recht am eigenen Bild: Wann Personen gezeigt werden dürfen](^2^), [Ausnahmen Recht am eigenen Bild: Verwendung bestimmen](^3^), [Fotorecht: Was Sie über Bildnutzung & Urheberrecht wissen müssen](^4^), [§ 22 KunstUrhG - dejure.org](^5^).

Quelle: Unterhaltung mit Bing, 5.12.2023
(1) Das Recht am eigenen Bild | Persönlichkeitsrechte | bpb.de. https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/p…m-eigenen-bild/.
(2) Recht am eigenen Bild: Wann Personen gezeigt werden dürfen. https://ggr-law.com/recht-am-eigenen-bild/.
(3) Ausnahmen Recht am eigenen Bild: Verwendung bestimmen. https://bing.com/search?q=Bildberichters…am+eigenen+Bild.
(4) Ausnahmen Recht am eigenen Bild: Verwendung bestimmen. https://kanzlei-herfurtner.de/ausnahmen-…m-eigenen-bild/.
(5) Fotorecht: Was Sie über Bildnutzung & Urheberrecht wissen müssen. https://kanzlei-herfurtner.de/fotorecht/.
(6) § 22 KunstUrhG - dejure.org. https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html.


In dem dieser Thematik zugrundeliegenden Online-Spiel können die Besucher des Marktes dann wohl als Beiwerk angesehen werden, denn sie stehen nicht im Mittelpunkt einer Bildkomposition.
Insofern wäre dann das Angebot einer nachträglichen Verpixelung ein Entgegenkommen des Fotografen.


Vor den Aufnahmen zu meinen 360°-Videos in der Hundehalle habe ich mir von allen Teilnehmern diese Einwilligungserklärung unterschreiben lassen:

Zitat

Einwilligungserklärung

Ich erkläre hiermit meine freiwillige Einwilligung, dass die von mir im Rahmen des Projekts „360°-Panoramen und 360°-Videos“ am 15.11.2023 angefertigten Foto- und Videoaufnahmen, auf denen ich abgebildet bin, für die folgenden Zwecke verwendet werden dürfen:
• Veröffentlichung auf den Internetseiten www.360cities.net, www.panoramacommunity.de und www.pano4all.de
• Veröffentlichung auf den Social-Media-Kanälen auf Facebook
Ich bin damit einverstanden, dass die Foto- und Videoaufnahmen ohne meine Namensnennung veröffentlicht werden. Ich bin mir bewusst, dass die Foto- und Videoaufnahmen im Internet von beliebigen Personen abgerufen, weiterverwendet oder an andere Personen weitergegeben werden können. Ich habe kein Recht auf eine Vergütung oder eine Entschädigung für die Verwendung der Foto- und Videoaufnahmen.
Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dazu genügt eine Mitteilung in Textform (z.B. per E-Mail) an den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung. Im Falle eines Widerrufs werden die Foto- und Videoaufnahmen unverzüglich aus dem Internet entfernt.
Ich habe die Informationen zu meinen Rechten und den Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung auf der Rückseite dieser Einwilligungserklärung zur Kenntnis genommen.

Bargteheide, d. 15.11.2023

Name:

Unterschrift:


Die Hundehalterinnen haben mir auch mündlich ihr Einverständnis erklärt.