Hi Leute,
ich wollte mal fragen ob ihr wisst wie es mit Einbindung von YouTube-Videos rechtlich bestellt ist.
Ich wollte demnächst mal ein Panorama machen, in dem in einem Monitor oder Fernseher ein Musik-Video (Plattform: YouTube) läuft.
Bei den Videos auf YouTube gibt es ja den Einbett-Code mit dem das ganz einfach realisierbar ist.
Bei einigen Videos ist diese Funktion aktiviert, bei anderen deaktiviert.
Meine Frage wäre, ob ich mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe wenn ich z.B. diese Video hier einbette:
http://www.youtube.com/watch?v=D1ZYhVpdXbQ
Übrigens, ein großartiger Film... :-)
Man ließt im Netz viel darüber, dass es wohl verboten wäre. Dann ließt man aber auch wieder "wenn das einbetten verfügbar ist, ist es auch erlaubt"...
oder auf der Seite eines Anwalts ließt man auch dies hier:
"Damit wird – abstrakt gesprochen – ein Container auf der Webseite integriert und dargestellt, über den der ausgewählte Inhalt vom Server der jeweiligen Videoplattformen abgerufen werden kann. Darin liegt bereits ein klarer, technischer Unterschied zu sonstigen Inhalten, die direkt auf dem eigenen Server liegen und bei denen der jeweilige Webseitenbetreiber für (Urheber-)rechtsverletzung natürlich sofort rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann."
Habt ihr schon mal damit beschäftigt und könnt da eine klare Aussage treffen?
Danke
Gruß Thomas