Falls Dich das Thema generell interessiert empfehle ich:
http://www.rechtambild.de/ und auch deren "Juristisches Handbuch für Fotografen" (als PDF).
Für Deinen Fall vermute ich wie pano-toffel dass das Gebäude nicht urheberrechtlich geschützt ist.
Wichtig ist die Panoramafreiheit, die es dem Fotografen erlaubt z.B. auch Personen mit aufzunehmen wenn diese offensichtlich nicht das Hauptmotiv sind. Die Aufnahmen dürfen in diesem Fall auch nicht mit Hilfsmitteln gemacht werden (Leiter, Teleobjektiv!). Der Artikel dazu ist aber wesentlich besser als mein kurzer Abriss.
Streng genommen tanzt Google Streetview eher in den dunkleren Teilen der rechtlichen Grauzone - eben weil die Panoramaköpfe ziemlich hoch auf einem Auto montiert sind. Das gilt auch für Hochstative wenn Du die Rechte Dritter verletzt.
Aber konkretere Urteile kenne ich nicht.
Grüße
Marcus