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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »maverik« (22. März 2010, 17:44)
.... auch greift in wonderful austria
denke ich, kein eu-recht - also werden anwaltliche schritte wahrscheinlich
teuer ....
Das kenne ich doch woher,
- Abmahnung
- Unterlassungserklärung
- Schadensersatz für entgangene Aufträge - dürfte schwierig werden, da man dies nachweisen muß
- eventuell die Drohung die Domain sperren zulassen
- Herausgabe der Adressen, der Kunden, die gezielt mit den "Geklauten Panoo" angeschrieben wurden zwecks Schadensbegrenzung
Klaus
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