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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Figo« (26. Mai 2009, 15:01)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Panorade« (26. Mai 2009, 15:24)
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Wohnort: Dortmund
Beruf: Luftbildfotografie, Luftbildpanoramen, Videoflüge für Film und Fernsehen, Fotograf
... Denn das kann ja wer weiß was für Formen annehmen und Datenrechtlich sehr bedenklich !...
... Denn das kann ja wer weiß was für Formen annehmen und Datenrechtlich sehr bedenklich !...
In keinster Weise, denn es ist das gute Recht eines Herstellers/Lizenzgebers seine Produkte gegen Mißbrauch zu schützen! Vielleicht wacht jetzt der eine oder andere auf, denn diese Art des Schutzes ist ja sehr "human" und erzielt ja gute Wirkung, andere "telefonieren permanent nach Hause" (auch das ist legal) und wenn der jenige Pech hat, kommt ein nettes Schreiben vom Anwalt.
Gruß Bruno
Meine Bedenken gehen in die Richtung das dann dem Mißbrauch auch davon dann Tor und Tür offen stehen können Wenn es nur " dabei bleibt" wäre alles gut .Aber wenn auf dem Rechner die Software machen kann was sie will ( was man keinem unterstellen will ich habe selbst object2vr von der Firma ) dann wirds schwierig Deswegen gibt es ja Datenschützer die bestimmte Betriebssysteme überwachen sollen und das ist wichtig ...
Mal nebenbei, Ich habe jahrelang gegen die Stasi gekämpft in jungen Jahren , die sehen aber wie Waisenknaben aus gegen das was man heute an Infos rankommen kann.
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Ich bin mal fürchterlich aufgelaufen bei einer solchen Sache als ich einem Kunden das BIOS "umgebogen" hab per Skript.
Er hatte 6 Monate nicht gezahlt - da hab ich ihme einen "Update" geschickt der einfach nur die Festplattenparameter
im BIOS erst gesichert und dann gelöscht hat - ich habe den darauffolgenden Prozess verloren !
Wenn du ein Objekt rausgibts mit den Eigenschaften "30 Tage" und nach 30 Tagen treten die Eigenschaften in Erscheinung ist das völlig was anderes als wenn du nach 30 Tagen dir Zugang zu deiner Software beschaffst (illegalen Zugang) und die Eigenschaften dann änders.
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