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Flash Panorama Blick zur Burg

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emrich

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1

Dienstag, 13. Mai 2008, 22:34

Blick zur Burg

Am Wochenende habe ich den GigaPanBot mal wieder im Dauereinsatz gehabt. Ort des geschehens war Nürnberg.
Hier das erste Panorama vom Köpfleinsberg in Richtung Burg, 200 Bilder bei 600mm Brennweite.


MichaelN

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2

Mittwoch, 14. Mai 2008, 14:37

Hi,

Die Detailauflösung ist wirklich beeindruckend! Leider ist die Burg nicht mehr ganz scharf. Mit welcher Belichtung hast du denn fotografiert? Die Tiefenschärfe dürfte bei 600mm doch ziemlich gering sein, dafür finde ich die Schärfe recht ordentlich. Ich habe bei 150mm und Blende 22 schon Probleme denn Vordergrund einigermaßen scharf draufzukriegen. Was ist deb links oben mit den Bäumen passiert, schaut etwas komisch aus.

Gruß
Michael
Mein Panoramaprojekt: Bayern-Panorama.de - interaktive 360° Panoramen aus Bayern

emrich

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3

Mittwoch, 14. Mai 2008, 16:52

Folgende Parameter habe ich eingestellt:
ISO 200
Blende 13
1/200 Belichtungszeit
Da es sehr windig war an dem Tag, könnte die Unschärfe auch zum Teil daher kommen.
Ich habe den Kopf an den Übergängen angehalten und die Schärfe nachgestellt.
Oben habe ich eine Reihe zu wenig aufgenommen, deswegen sind die Bäume abgeschnitten, die Hauswand habe ich retuschiert.
Ein zusätzliches Foto hat dann die Kirchturmspitze gerettet.

MichaelN

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4

Mittwoch, 14. Mai 2008, 17:21

Gut, danke. Hab nämlich gestern auch ein bischen mit Gigapixel Panoramen rumexperimentiert, daher die Frage
Mein Panoramaprojekt: Bayern-Panorama.de - interaktive 360° Panoramen aus Bayern

5

Mittwoch, 14. Mai 2008, 22:18

Persönlichkeitsrecht

Bei dieser Auflösung ist das eine Gratwanderung finde ich:

"Eine Einwilligung der Betroffenen zur Veröffentlichung eines Bildes ist dann entbehrlich,
wenn die Personen nur als „Beiwerk“ erscheinen. Das meint zunächst, dass die Landschaft
oder die abgebildete Örtlichkeit das eigentliche Motiv sein muss."

Wie gesagt, wenn ich die Augenfarbe fast sehen kann...
Wer möchte denn im Internet in einer unvorteilhaften Position abgelichtet sein?! und das haarscharf?!
Gefährlich finde ich.

6

Mittwoch, 14. Mai 2008, 23:41

Diese Gedanken hatte ich auch direkt.
Wenn solche Ausschnitte wie im Anhang möglich sind finde ich das auch etwas bedenklich.
Es ist problemlos möglich eine Person bildfüllend darzustellen, so dass nur sie im Mittelpunkt steht.
Sowas erfordert bei normalen Fotos die Zustimmung der Person. Wie verhält es sich wohl hier?
Wäre interessant zu klären.
»-P-« hat folgende Datei angehängt:
  • zoom.jpg (224,81 kB - 263 mal heruntergeladen - zuletzt: Heute, 13:49)

emrich

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7

Donnerstag, 15. Mai 2008, 00:03

Ja, gute Einwände, dann klärt mich doch mal auf, wo ist denn die Grenze?
Wieviel Pixel groß darf denn eine Person sein um ohne Erlaubnis abgelichtet zu werden?
Wenn ich mich hier so umsehe dann hat fast jeder Personen auf Marktplätzen abgelichtet und bestimmt nicht vorher gefragt.
Wenn sich einer belästigt fühlt dann entferne ich es wieder, werfe die Zuikos weg und kaufe mir eine Russentonne, dann kommt sowas nicht wieder vor.

Zufällig erreicht mich diese Mail heute: Hallo Herr Emrich,
da ich mit meiner Klasse überraschenderweise die Möglichkeit hatte, auf
dem 360°-Foto vom 8.5.08 im Schlossgarten von Nymphenburg verewigt zu
werden, möchte ich mich hiermit bedanken und Ihnen mitteilen, dass genau
dieses Bild mit seinen Schwenkmöglichkeiten bei den Schülern und Eltern
sehr gut angekommen ist. Einhellige und altersgemäße Beurteilung: Geiles
Bild!

...

8

Donnerstag, 15. Mai 2008, 08:38

Noch ne technische Frage:

Hallo Emrich, sehr beeindruckend diese Zoomtiefe. Wie bekommst du das mit den Menschen hin, die ja ständig irgendwie in Bewegung sind? Bei so vielen Einzelbildern muß doch mal irgendwo im Übergangsbereich was nicht passen ;-). Habe aber nichts entdeckt. Wie geht das?

 

Wieviel Zeit benötigt der GigaPanBot für diese 200 Bilder?

 

Gruß Rajko


9

Donnerstag, 15. Mai 2008, 12:00

Persönlichkeitsrecht

@ emrich
warum so sauer, wenn sich andere über etwas Gedanken machen? es schmälert doch deine "Kunstfertigkeit" in keiner Weise!
Es geht nicht um die Pixelanzahl, sondern um die Erkennbarkeit der Person!
Hier aus Wikipedia:

"Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen. Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet (siehe auch Mephisto-Entscheidung).

Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht notwendigerweise (Dreier/Schulze, UrhG, 1. Aufl. 2004, § 22 KUG Rz. 3). Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden.

Dazu führte das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006 (Az.: 2/03 O 468/05) aus:
„Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7 Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Peters/Prinz, a.a.O.).“"

-alles klar?!
Mario

10

Donnerstag, 15. Mai 2008, 12:50

dann nehme ich das mal

als eine Herausforderung für alle Stitcher-Software-Macher:

per Fuzzy-Gesichtserkennung alle Gesichter zu verschleiern, zu verrauschen oder besser durch Kunstgesichter aus der jeweils passenden Ethnodatenbank zu ersetzen ...

kann ja eigentlich nicht so ein Riesenproblem sein ...

dann bleiben die über, die allein an ihrer Körperhaltung oder -form erkennbar sind ...
ist dann was fürs nächste Release

dann bleiben die über, die allein an ihrem Outfit erkennbar sind ...
ist dann was fürs übernächste Release

dann bleiben die über, die allein an ihren Tattoos erkennbar sind ...
ist dann was fürs überübernächste Release

...
...
...

Mahlzeit
Paul


knapp vorbei ist auch daneben ...

11

Donnerstag, 15. Mai 2008, 14:03

Nachschlag ...

die Herausforderung für die Softwareindustrie schafft sicher viele, viele Arbeitsplätze ...

der Snapshot "i see under..." auf dem Burning-Man-Waffle zeigt, wie weit es gehen kann ...
gigapan.org/viewGigapan.php?id=70&window…ndow_width=1127

übrigens kann man auch in der Iris eines Menschen den Inhalt eines vor ihm stehenden Bildschirms ablesen, wenn das Foto genügend auflöst ...

vielleicht ist jetzt umsatteln von Fotograf auf Detektiv angesagt ...

oder Panos fallen bald unter Vorratsdatenspeicherung ...

mehr zum Thema dort: www.vorratsdatenspeicherung.de


einfach mal Gedanken machen(d)
Paul
knapp vorbei ist auch daneben ...

emrich

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12

Donnerstag, 15. Mai 2008, 20:09

RE: Persönlichkeitsrecht

@ emrich
warum so sauer, wenn sich andere über etwas Gedanken machen? es schmälert doch deine "Kunstfertigkeit" in keiner Weise!
Es geht nicht um die Pixelanzahl, sondern um die Erkennbarkeit der Person!

Hallo Mario, quatsch bin doch nicht sauer, ich wundere mich nur.
Die Tatsache ist doch die gleiche ob ich jemanden in einem Kugelpano in 10m Entfernung ablichte,
der ist genau so idividuell erkennbar wie die Personen in meinem Bild.

emrich

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13

Donnerstag, 15. Mai 2008, 20:21

RE: Noch ne technische Frage:

Hallo Emrich, sehr beeindruckend diese Zoomtiefe. Wie bekommst du das mit den Menschen hin, die ja ständig irgendwie in Bewegung sind? Bei so vielen Einzelbildern muß doch mal irgendwo im Übergangsbereich was nicht passen ;-). Habe aber nichts entdeckt. Wie geht das?

Wieviel Zeit benötigt der GigaPanBot für diese 200 Bilder?

Gruß Rajko


Das erste Foto wurde 11:03 gemacht, das letzte 11:17, also etwa 14 Minuten. Wobei ich pro Reihe angehalten habe um die Schärfe nachzustellen.
Es hilft natürlich wenn die Leute sitzen, trotzden waren 3 Geister im Bild. die habe ich nachträglich retuschuiert.
Warum soll etwas nicht passen? spielt doch keine Rolle wieviele Bilder, PTGUI richtet das schon, und wenn nicht muss man etwas nachhelfen.
Fehler sind aber trotzdem drin, schau dir mal die Bedienung genau an ...