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1

Dienstag, 6. November 2007, 12:02

verkaufte Rechte

Hallo,

ich habe gerade erfahren, dass das Fotografieren in einer in der Nähe gelegenen Kirche nicht erlaubt ist, da man wohl alle diesbezüglichen Rechte an einen Verlag verkauft hat. Da ich mit solchen Sachen als Privatmensch keinerlei Erfahrungen habe mal meine Frage an das Forum: Gibt es das häufiger, dass  Vereine oder Organisationen alle Rechte abtreten und der Ort damit für das Fotografieren verloren ist?

MfG

Rainmaker

2

Dienstag, 6. November 2007, 13:50

Hi! Ich hab sowas ähnliches auf Sylt erlebt: am Eellenbogen/List ist ein Teil in Privatbesitz - dort wird bei der Einfahrt drauf hin gewiesen, dass Film- und Fotoaufnahmen für gewerbliche Zwecke nur mit Erlaubnis des Eigentümers erfolgen dürfen. Will man also dort den Leuchturm oder die Dünen knipsen und daraus eine Postkarte fertigen, braucht man eine Genehmigung. Ich weiß nicht, ob es bei Deiner Location ähnlich ist... Aber einen Hinweis sollte es schon geben denke ich..

Gruß

uli


3

Dienstag, 6. November 2007, 15:54

In Notre Dame de Rochamp ist innen das Fotografieren auch nicht erlaubt... was durchaus den Grund haben könnte, dass die Ruhe nicht gestört werden soll...  Reisebusse voller Leut mit den Blitzen auf den Cams...


4

Dienstag, 6. November 2007, 16:02

Hallo,

das das ist absolut üblich.

Eine Kirche (oder auch andere Institutionen) können die gesamte Vermarktung wie
zB. Bücher, Kalender usw an einen Verlag oder eine Agentur abtreten. Dazu gehören auch Fotos.

Der Verlag erstellt dann zB Fotos und Drucksachen und stellt diese den Kirchen zur Verfügung.
Die wiederum brauchen nicht in Vorkasse zu gehen und kaufen nur nach Abverkauf in kleinen Mengen ab.
Also für die Kirche keine Vorleistung. Als Gegenleistung bekommt der Verlag die alleinigen Vertriebsrechte.

In wie fern man natürlich für sich selber, also rein privat ein Foto machen kann, sei dahin gestellt.
Aber veröffentlichen zB. im Internet darf man es in so einem Fall nicht.

Wenn ein generelles Verbot herrscht, darf man nicht mal knipsen.


Achim

Diamond_Surfer

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5

Dienstag, 6. November 2007, 16:45

Panoramafreiheit

So weit ich informiert bin,

gilt in Deutschland die sog. Panoramafreiheit,

welche beinhaltet, daß man Alles was man von einem öffentlich zugänglichen Raum aus

ohne Hilfsmittel (Leiter,Hochstativ) fotografieren kann,

auch fotografieren darf, solange der fotografierte Gegenstand ständiger Bestandteil der Umgebung ist. in der er fotografiert wird.

 Zu den öffentlichen Räumen in diesem Zusammenhang gehören z.B.auch Privatwege, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Hierzu gibt es auch ein passendes Urteil, nämlich das sog. Hundertwasser Urteil.

Der (F.Hundertwasser) hatte bestimmt alle Rechte, auf alles was er gemacht hat.

Auf jeden Fall hat er oder seine Nachfahren keine Möglichkeit zu verhindern, daß Hundertwasser Häuser fotografiert und vermarktet werden,

solange man sich an o.g. Regeln hält.

Im Hundertwasser Urteil wird jemandem,

der wegen der besseren Perspektive einen Raum in einem gegenüber liegenden Haus gemietet hatte,

die Vermarktung der Fortos untersagt,

und zwar nicht mit dem Hinweis auf Urheberrechte,

sondern mit der Feststellung,

daß das gemietete Zimmer kein öffentlicher Raum sei

und damit die Grundlage für die Panoramfreiheit nicht gegeben sei.

 

Es gibt noch einen schönen Streit in diesem Zusammenhang,

der sich um das Holbein Pferd dreht.

Dieses Pferd ist eine Skuptur des Künstlers Holbein und stellt (na was wohl)ein kleines Pferd dar.

Als Running Gag hat sich dort eingebürgert,

daß dieses Pferd immer wieder von Unbekannten zu unterschiedlichsten Anlässen umdekoriert oder verkleidet wird.

Den Richtern stellte sich abermals die Frage, ob dieses Motiv unter die Panoramafreiheit fiele,

da sich das Pferd wohl von einem öffentlich zugänglichen Weg fotografieren liesse,

jedoch sähe es jedesmal anders aus

und wäre in dieser ständig wechselnden Form kein ständiger Bestandteil der Umgebung in der es fotografiert wurde.

Wie es ausgegangen ist :

Bitte selbst ergoogeln mit Suchbegriff "Holbeinpferd" oder "Panoramafreiheit"

Ich bin der Meinung, daß der Fotografierschutz für Christos verpackten Reichstag auch so funktionierte.

Reichstag ohne Verpackung fotografieren und vermarkten O.K.

Reichstag mit Verpackung fotografieren und vermarkten nicht O.K.

 P.S.:

Innenräume sind von der Panoramafreiheit grundsätzlich ausgenommen,

auch wenn sie öffentlich zugänglich sind.

Niemand ist so verrückt, daß er nicht einen noch Verückteren findet, der ihn versteht .          Friedrich Nietzsche.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Diamond_Surfer« (6. November 2007, 22:08)


7

Mittwoch, 7. November 2007, 08:28

RE: Panoramfreiheit

[quote='mhc1',index.php?page=Thread&postID=11900#post11900]Nur zur Info:

[url]http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit[/url]


[/quote]


Interessant ist da ja:
"Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt."

Wie steht es denn mit Stativen? Nur bis Augenhöhe?
Ist das eine versteckte Diskriminierung aller nicht riesenwüchsigen Fotografen?
Tom!
Der "Fotolehrgang im Internet" www.fotolehrgang.de
Panoramen und Aufnahmetechnik www.langebilder.de
Workshops (Kugelpanorama u.a.) Die Fotoschule

8

Mittwoch, 7. November 2007, 09:35

Leiter // Stativ

Das ist ja auch das Problem mit Hochstativen - einfach hinfahren und aufnehmen ist nicht !

BTW: eigenwilliger Quote.

9

Mittwoch, 7. November 2007, 15:21

Hallo,

@ uli,

einen Hinweis gibt es schon und auch das Personal reagiert entsprechend wenn es eine Kamera sieht. Um es mit den Worten eine Bekannten zu sagen, man springt einem gleich mit den A... ins Gesicht.

Ich habe mich einfach mal ganz dumm gestellt und  dem Verlag, der angeblich alle Rechte an den Innenaufnahmen hat, eine Mail mit einer Bitte um die Erlaubnis von Innenaufnahmen geschickt. Dort war man relativ überrascht, denn man habe sich damals nur die Rechte an den Bilder gesichert welche bei einem Shooting gemacht wurden. Jetzt werde ich demnächst noch mal zur Gemeinde laufen und fragen was denn das los ist, vielleicht habe die vor Jahren einfach nur was in den falschen Hals bekommen. Sollte man doch Aufnahmen machen können werde ich mal versuchen mir für nen Fünfer mir mal die "Rechte" an allen Innenaufnahmen zu sichern, was einmal geklappt hat funktioniert ja vielleicht auch zweimal. ;)

MfG

Rainmaker

10

Mittwoch, 7. November 2007, 20:09

BTW: eigenwilliger Quote.


Ja, finde ich auch... ;-)
Stammt vermutlich von der Rechtschreibprüfung (Googleleiste)
Tom!
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11

Mittwoch, 7. November 2007, 20:10

Das ist ja auch das Problem mit Hochstativen - einfach hinfahren und aufnehmen ist nicht !


Das wichtigste vergessen:
Wer soll denn da einr Genehmigung geben (müssen), wenn ich auf einem öffentlichen Platz aus 2,5m Höhe Panoramen machen?
Tom!
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12

Mittwoch, 7. November 2007, 23:54

Das ist ja auch das Problem mit Hochstativen - einfach hinfahren und aufnehmen ist nicht !


Das wichtigste vergessen:
Wer soll denn da einr Genehmigung geben (müssen), wenn ich auf einem öffentlichen Platz aus 2,5m Höhe Panoramen machen?


Ne, Tom, das mit dem "Panoramafreiheit adé" bei Leiterbenutzung geht doch auf den Grundsatz einer normalen Perspektive eines Passanten aus dem öffentlichen Raum aus zurück. Insofern nützte dir auch eine etwaige Genehmigung von irgendeiner Ordnungsbehörde nix.

Gruß
Michael
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13

Donnerstag, 8. November 2007, 09:10


Ne, Tom, das mit dem "Panoramafreiheit adé" bei Leiterbenutzung geht doch auf den Grundsatz einer normalen Perspektive eines Passanten aus dem öffentlichen Raum aus zurück. Insofern nützte dir auch eine etwaige Genehmigung von irgendeiner Ordnungsbehörde nix.


Das ist schon klar, aber wen müsste man denn alles fragen, wenn man aus 2,5o m Höhe einen Straßenzug fotografiert (besser: veröffentlicht)?
Alle Hausbesitzer (und/oder die Architekten)?
Zusätzlich die Künstler aller dauerhaft platzierten Kunstwerke (Denkmäler)?

Auf die Art wäre dann ja keine Veröffentlichung eines Fotos von oberhalb der Augenhöhe möglich.
Was ist mit Camera Tossing?
Bin ich als nicht-2,20m-großer Fotograf diskriminiert?
Kann ich damit vor den europäischen Gerichtshof?

Du siehst, ich nehme das nicht zu ernst, aber es scheint im Falle des Falles reichlich Konfliktpotential darin zu stecken
Tom!
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Diamond_Surfer

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Beruf: 3D Designer

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14

Donnerstag, 8. November 2007, 09:51

aber es scheint im Falle des Falles reichlich Konfliktpotential darin zu stecken

Richtig, im Falle eines Falles.

D.h. so lange sich Niemand beschwert ist alles O.K.

Sieht aber  jemand einen Anlass, sich mit dir zu streiten

kommen alle diese Dinge zum tragen.

Ähnliches gilt übrigens auch für Menschen deren Abbild im Panorama veröffentlicht wird.

Wenn Sie erkennbar sind (dieser Begriff wird sehr weit gefasst)

und sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind,

können sie dieselbe verhindern bzw, dich abmahnen.

Theoretisch musst du die bei einem Marktplatz Pano

von jedem der abgebildet wird eine Einverständniserklärung besorgen.

Ich mache aus diesem Grund demnächst ein Restaurant Pano ausschliesslich mit Statisten.

Niemand ist so verrückt, daß er nicht einen noch Verückteren findet, der ihn versteht .          Friedrich Nietzsche.


15

Donnerstag, 8. November 2007, 12:49

Ähnliches gilt übrigens auch für Menschen deren Abbild im Panorama veröffentlicht wird. Wenn Sie erkennbar sind (dieser Begriff wird sehr weit gefasst) und sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind, können sie dieselbe verhindern bzw, dich abmahnen.


Das habe ich anders in Erinnerung. Afaik ist es wichtig, dass keine der Personen bildwichtig ist, das Bild müsste also auch ohne die jeweilige Person funktionieren, damit es ohne Genehmigung genutzt werden kann.
Aber auch das ist natürlich schwammig...
Tom!
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16

Donnerstag, 8. November 2007, 12:53

>Theoretisch musst du die bei einem Marktplatz Pano

von jedem der abgebildet wird eine Einverständniserklärung besorgen.

Ich mache aus diesem Grund demnächst ein Restaurant Pano ausschliesslich mit Statisten.<


Ich dachte, dass auf öffentlichem Grund/normale Höhe die Passanten kein Problem darstellen sollten, solange Du Ihnen nicht mit der Cam °hinterherrennst°.

- wenn Du also ein Platz, ein Gebäude aufnimmst,  und alles darauf ausgerichtet ist, das Gebäude, den Platz zu zeigen. Meistens eh Weitwinkel; d.h. Passanten klein....

- Wartest Du mit einem Tele hinter einer Ecke und nimmst Passanten, Gesicht als Grossaufnahme auf, sieht das anders aus.


 

Edit: sehe jetzt, dass Tom ähnlich argumentiert hat; teile seine Ansicht....

 


17

Donnerstag, 8. November 2007, 13:58

Also auf Sylt kann man Panoramapostkarten kaufen und verschicken (wirklich schöne Karten, werden zusammen geklappt und dann als Brief verschickt) auf denen ziemlich deutlich am Strand z.B.: Menschen erkennbar sind. Ich meine gehört zu haben, das bei einer Gruppe wieder andere Regeln zum Tragen kommen als bei einer einzelnen Person... (ab wann ist eine Gruppe eine Gruppe??) Sonst wären wohl kaum Fotos, Postkarten etc. von bekannten Plätzen möglich, wo sich ja immer viele Leute auf halten. Zum ThHema Gebäude hatte ich mal ein Gespräch mit unserem Anwalt. Da ging es um ein Panorama auf einem Berg; hier stand dann auch eine typische, aber bekannte Berghütte, die mit aufs Bild gekommen ist. Solange man nicht seinen Focus auf die Hütte richtet sondern diese eben "zufällig" dort steht, sei mit dem Bild alles in Ordnung (Angabe ohne Gewähr ;-) Anders wäre es, wenn ich gezielt vor der Hütte ein Pano gemacht hätte und diese dann  der "Mittelpunkt" des Bildes geworden wäre.... na ja... Alles wohl wirklich Ansichtssache und wer am Ende den besseren Anwalt hat...

18

Freitag, 9. November 2007, 00:12

Niemand nen Tante, Bruder, Freundin, welche Juristen sind?

Wir hatten ja das Thema schon mal vor ein paa Monaten, und ne gültige Klärung wäre ja schon interessant.

Dank an die Tanten, Brüdern und Freundinnen ;-)

19

Freitag, 9. November 2007, 08:37

und ne gültige Klärung wäre ja schon interessant.


Das Problem wird sich vermutlich nicht lösen lassen, da es immer auf die Einzelfallentscheidung ankommt. Die kann je nach  Richter schon deutlich unterschiedlich sein.


Tom!
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20

Freitag, 9. November 2007, 10:04

...ich hätte diesen Thread wohl besser nicht gelesen. Denn wenn man so sieht, was man alles nicht darf, darf man eigentlich gar nichts. Insofern tue ich mal so, als hätte ich das hier nicht gelesen und hoffe weiterhin auf freies, unbeschwertes und konfliktloses Arbeiten ;-). (hab wohl bisher immer Glück gehabt)

 Gruß Rajko