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Hi! Ich hab sowas ähnliches auf Sylt erlebt: am Eellenbogen/List ist ein Teil in Privatbesitz - dort wird bei der Einfahrt drauf hin gewiesen, dass Film- und Fotoaufnahmen für gewerbliche Zwecke nur mit Erlaubnis des Eigentümers erfolgen dürfen. Will man also dort den Leuchturm oder die Dünen knipsen und daraus eine Postkarte fertigen, braucht man eine Genehmigung. Ich weiß nicht, ob es bei Deiner Location ähnlich ist... Aber einen Hinweis sollte es schon geben denke ich..
Gruß
uli
Seit 8 Jahren Panomarist.
http://www.panoramafoto.com - http://www.imagevide.tv - http://www.filmrolle.tv - http://www.wecom.net
So weit ich informiert bin,
gilt in Deutschland die sog. Panoramafreiheit,
welche beinhaltet, daß man Alles was man von einem öffentlich zugänglichen Raum aus
ohne Hilfsmittel (Leiter,Hochstativ) fotografieren kann,
auch fotografieren darf, solange der fotografierte Gegenstand ständiger Bestandteil der Umgebung ist. in der er fotografiert wird.
Zu den öffentlichen Räumen in diesem Zusammenhang gehören z.B.auch Privatwege, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Hierzu gibt es auch ein passendes Urteil, nämlich das sog. Hundertwasser Urteil.
Der (F.Hundertwasser) hatte bestimmt alle Rechte, auf alles was er gemacht hat.
Auf jeden Fall hat er oder seine Nachfahren keine Möglichkeit zu verhindern, daß Hundertwasser Häuser fotografiert und vermarktet werden,
solange man sich an o.g. Regeln hält.
Im Hundertwasser Urteil wird jemandem,
der wegen der besseren Perspektive einen Raum in einem gegenüber liegenden Haus gemietet hatte,
die Vermarktung der Fortos untersagt,
und zwar nicht mit dem Hinweis auf Urheberrechte,
sondern mit der Feststellung,
daß das gemietete Zimmer kein öffentlicher Raum sei
und damit die Grundlage für die Panoramfreiheit nicht gegeben sei.
Es gibt noch einen schönen Streit in diesem Zusammenhang,
der sich um das Holbein Pferd dreht.
Dieses Pferd ist eine Skuptur des Künstlers Holbein und stellt (na was wohl)ein kleines Pferd dar.
Als Running Gag hat sich dort eingebürgert,
daß dieses Pferd immer wieder von Unbekannten zu unterschiedlichsten Anlässen umdekoriert oder verkleidet wird.
Den Richtern stellte sich abermals die Frage, ob dieses Motiv unter die Panoramafreiheit fiele,
da sich das Pferd wohl von einem öffentlich zugänglichen Weg fotografieren liesse,
jedoch sähe es jedesmal anders aus
und wäre in dieser ständig wechselnden Form kein ständiger Bestandteil der Umgebung in der es fotografiert wurde.
Wie es ausgegangen ist :
Bitte selbst ergoogeln mit Suchbegriff "Holbeinpferd" oder "Panoramafreiheit"
Ich bin der Meinung, daß der Fotografierschutz für Christos verpackten Reichstag auch so funktionierte.
Reichstag ohne Verpackung fotografieren und vermarkten O.K.
Reichstag mit Verpackung fotografieren und vermarkten nicht O.K.
P.S.:
Innenräume sind von der Panoramafreiheit grundsätzlich ausgenommen,
auch wenn sie öffentlich zugänglich sind.
Niemand ist so verrückt, daß er nicht einen noch Verückteren findet, der ihn versteht . Friedrich Nietzsche.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Diamond_Surfer« (6. November 2007, 22:08)
BTW: eigenwilliger Quote.
Das ist ja auch das Problem mit Hochstativen - einfach hinfahren und aufnehmen ist nicht !
Das ist ja auch das Problem mit Hochstativen - einfach hinfahren und aufnehmen ist nicht !
Das wichtigste vergessen:
Wer soll denn da einr Genehmigung geben (müssen), wenn ich auf einem öffentlichen Platz aus 2,5m Höhe Panoramen machen?
Ne, Tom, das mit dem "Panoramafreiheit adé" bei Leiterbenutzung geht doch auf den Grundsatz einer normalen Perspektive eines Passanten aus dem öffentlichen Raum aus zurück. Insofern nützte dir auch eine etwaige Genehmigung von irgendeiner Ordnungsbehörde nix.
aber es scheint im Falle des Falles reichlich Konfliktpotential darin zu stecken
Richtig, im Falle eines Falles.
D.h. so lange sich Niemand beschwert ist alles O.K.
Sieht aber jemand einen Anlass, sich mit dir zu streiten
kommen alle diese Dinge zum tragen.
Ähnliches gilt übrigens auch für Menschen deren Abbild im Panorama veröffentlicht wird.
Wenn Sie erkennbar sind (dieser Begriff wird sehr weit gefasst)
und sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind,
können sie dieselbe verhindern bzw, dich abmahnen.
Theoretisch musst du die bei einem Marktplatz Pano
von jedem der abgebildet wird eine Einverständniserklärung besorgen.
Ich mache aus diesem Grund demnächst ein Restaurant Pano ausschliesslich mit Statisten.
Niemand ist so verrückt, daß er nicht einen noch Verückteren findet, der ihn versteht . Friedrich Nietzsche.
Ähnliches gilt übrigens auch für Menschen deren Abbild im Panorama veröffentlicht wird. Wenn Sie erkennbar sind (dieser Begriff wird sehr weit gefasst) und sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind, können sie dieselbe verhindern bzw, dich abmahnen.
von jedem der abgebildet wird eine Einverständniserklärung besorgen.
Ich mache aus diesem Grund demnächst ein Restaurant Pano ausschliesslich mit Statisten.<
- wenn Du also ein Platz, ein Gebäude aufnimmst, und alles darauf ausgerichtet ist, das Gebäude, den Platz zu zeigen. Meistens eh Weitwinkel; d.h. Passanten klein....
- Wartest Du mit einem Tele hinter einer Ecke und nimmst Passanten, Gesicht als Grossaufnahme auf, sieht das anders aus.
Edit: sehe jetzt, dass Tom ähnlich argumentiert hat; teile seine Ansicht....
und ne gültige Klärung wäre ja schon interessant.
...ich hätte diesen Thread wohl besser nicht gelesen. Denn wenn man so sieht, was man alles nicht darf, darf man eigentlich gar nichts. Insofern tue ich mal so, als hätte ich das hier nicht gelesen und hoffe weiterhin auf freies, unbeschwertes und konfliktloses Arbeiten ;-). (hab wohl bisher immer Glück gehabt)
Gruß Rajko
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